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XXIV VORBERICHT.

Eine Originalquelle enthalten nur die ITandschritten A (u. z. die deutsche Ucbersetzung von U—A. des Joh. v. Geiln- hausen, s. oben) und b (die erste óechische Uebersetzung der Handteste und der Const. durch Veit Tasovsky). lm übrigen bieten. dio. Codices nur Absehriften. Unter diesen sind dic Abschriften vom Original zu scheiden von den Abschriften zweiter Hand. Aus erster Quelle dürften, suviel sich aus der relativen Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte, sowie aus besonderen Indieien schliessen lässt, geschöpft haben: A, bezüglich des lateinischen Textes der Handfeste A (bearbeitet; ;?!) C betreffs seines ganzen Spruchmateriales; I und D) rücksichtlich der Geiln- hausenschen Const.- Ueborsetzung, IT vielleicht??) auch bezüglich des lateinischen Textes der Const. ; E und D in Hinsicht auf ihre neu cin- gotügten Sprüche," ) E möglicherweise auch betreffs der selbständigen Ucborsotzung der beiden ersten Bücher der Const.;) Z bezüglich der Kuttenberger Recension 1I des D. I. R. Das Registrum lehenschaft von D ist schliesslich. gleichfalls in diese Reihe zu

51) Geilnhausen theilte den Stoff der Handfeste in Capitel mit eigenen Ucberschriften. Der bergrechtliche Theil dieser Bearbeitung wurde noch nicht veróffentlicht; der stadtrechtliche sammt der Einleitung abgedruckt bei Tom. D. R. S. 193 ft.

52) Dass D trotz des identischen Textes seiner Const.-Uebersctzung nicht auf II beruht, geht schon aus der selbstindigen Lesung bei kleineren oder grosseren Lücken von II hervor (vgl. 1 760; I 121); L 15») u.s. w.); auch war II damals schon in Kuttenberg, D aber wurde in I. geschricben.

53) Bei dem Verständnis des Johann v. G. in Kanzleiangelegenheiten und seiner Vertrautheit mit dem königlichen Archiv ist es wahrscheinlich. dass cr sich nicht mit einer Abschritt der Const. begnügte, sondern anf.das Original zurückging; daun aber ist mit Rücksicht aut den wortgetrenen Anschluss seiner Uebersetzung an den lateinischen Text der Const. in ll zweierlei möglich: entweder es copierte H das nuch von (Geilnh, benutzte und noch in Iglau befindliche Original, oder doch eine uns unbekannte, möglicherweise von G. selbst verfasste, sehr correcte Abschrift des letzteren.

54) Siehe oben Note 42. Das über die neuen Sprüche von E Gesagte gilt auch von D.

55) Dass der Schreiber von E nicht selbst Verfasser der abweichenden Uebersetzung ist, geht aus irrigen Lesungen wie tegleich statt clegleich I, 5, hh), von statt lon I, 8, e) u. s. w., ferner aus Berufungon auf cine zweite Vorlage mit vel oder alibi I, 4, t); I, 9, i); I, 12, a) hervor.

56) Ueber dus Verhältnis der &echischen Const.-Uebersetzungen zu cinander s. I. Bd. 1. Th. Pkt. 6.


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