EN | ES |

Facsimile Lines

979


< Page >

[1]
XXIV VORBERICHT.

[2]
Eine Originalquelle enthalten nur die ITandschritten A
[3]
(u. z. die deutsche Ucbersetzung von U—A. des Joh. v. Geiln-
[4]
hausen, s. oben) und b (die erste óechische Uebersetzung der
[5]
Handteste und der Const. durch Veit Tasovsky). lm übrigen
[6]
bieten. dio. Codices nur Absehriften. Unter diesen sind dic
[7]
Abschriften vom Original zu scheiden von den Abschriften
[8]
zweiter Hand. Aus erster Quelle dürften, suviel sich aus der
[9]
relativen Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte, sowie aus
[10]
besonderen Indieien schliessen lässt, geschöpft haben: A, bezüglich
[11]
des lateinischen Textes der Handfeste A (bearbeitet; ;?!) C betreffs
[12]
seines ganzen Spruchmateriales; I und D) rücksichtlich der Geiln-
[13]
hausenschen Const.- Ueborsetzung, IT vielleicht??) auch bezüglich des
[14]
lateinischen Textes der Const. ; E und D in Hinsicht auf ihre neu cin-
[15]
gotügten Sprüche," ) E möglicherweise auch betreffs der selbständigen
[16]
Ucborsotzung der beiden ersten Bücher der Const.;) Z bezüglich
[17]
der Kuttenberger Recension 1I des D. I. R. Das Registrum
[18]
lehenschaft von D ist schliesslich. gleichfalls in diese Reihe zu

[19]
51) Geilnhausen theilte den Stoff der Handfeste in Capitel mit eigenen
[20]
Ucberschriften. Der bergrechtliche Theil dieser Bearbeitung wurde noch
[21]
nicht veróffentlicht; der stadtrechtliche sammt der Einleitung abgedruckt
[22]
bei Tom. D. R. S. 193 ft.

[23]
52) Dass D trotz des identischen Textes seiner Const.-Uebersctzung
[24]
nicht auf II beruht, geht schon aus der selbstindigen Lesung bei kleineren
[25]
oder grosseren Lücken von II hervor (vgl. 1 760; I 121); L 15») u.s. w.); auch
[26]
war II damals schon in Kuttenberg, D aber wurde in I. geschricben.

[27]
53) Bei dem Verständnis des Johann v. G. in Kanzleiangelegenheiten
[28]
und seiner Vertrautheit mit dem königlichen Archiv ist es wahrscheinlich.
[29]
dass cr sich nicht mit einer Abschritt der Const. begnügte, sondern anf.das
[30]
Original zurückging; daun aber ist mit Rücksicht aut den wortgetrenen
[31]
Anschluss seiner Uebersetzung an den lateinischen Text der Const. in ll
[32]
zweierlei möglich: entweder es copierte H das nuch von (Geilnh, benutzte
[33]
und noch in Iglau befindliche Original, oder doch eine uns unbekannte,
[34]
möglicherweise von G. selbst verfasste, sehr correcte Abschrift des letzteren.

[35]
54) Siehe oben Note 42. Das über die neuen Sprüche von E Gesagte
[36]
gilt auch von D.

[37]
55) Dass der Schreiber von E nicht selbst Verfasser der abweichenden
[38]
Uebersetzung ist, geht aus irrigen Lesungen wie tegleich statt clegleich I,
[39]
5, hh), von statt lon I, 8, e) u. s. w., ferner aus Berufungon auf cine zweite
[40]
Vorlage mit vel oder alibi I, 4, t); I, 9, i); I, 12, a) hervor.

[41]
56) Ueber dus Verhältnis der &echischen Const.-Uebersetzungen zu
[42]
cinander s. I. Bd. 1. Th. Pkt. 6.


Text viewFacsimile