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62 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :
machten Beschreibung, dann mit der in Hinkunft darauf gelegten Zinsschuldigkeit
übergeben.
Dem Unterthau nichts zu sagen, gar wegen Zins.
5% Die Robot-Reluition wird nach dem heutigen Steuerfuss, folglich nach
eines jeden robotmässigen Unterthans wahren Vermögen, gemäss des Beispiels N. 3,
bestimmt, jedoch kein einziger über seine häufig patentmässige Schuldigkeit bei der
künftigen Reluition auch nur um einen Kreuzer erhöhet. Fallen können bei dieser
Einrichtung in Absicht auf die heutige Naturalschuldigkeiten gegen dic künftige
Zahlung alle, steigen hingegen kein einziger.
60 Contribution, 60 Robot, 60 neue Einrichtung, Sa 180 fl.
6? Die bisherigen Natural- und Geldzinsen werden bei dieser Linrichtung
keineswegs geändert.
7° Jene obrigkeitlichen Gründe, von welchen der Scelsorger, die Kirche, der
Schulmeister oder wer nur immer einen Zehent, die 3. oder 4. Mandel zu bezichen
befugt war, werden bei dieser Kinrichtung von Sciten der Obrigkeit in Rücksicht
auf diese Naturalabgab frei gemacht, und einem dergleichen Prätendenten aus den
obrigkeitlichen Renten so viel an baarem Geld ersetzet, als der vormals genossene
Zehent, die 3. oder 4. Mandel betragen hat. Diese Evaluirung kaàun um so leichter
zu Stand gebracht und der diesfalls ausfallende Geldbetrag eruivt werden, als man
nur die obrigkeitliche Bekanntnuss-Tabella cinzuschen braucht, in welcher Classe
nemlich ein solehes Stück Feld fatirt worden, und was vermôg der sub Art. 3°
ausgezeichneten Zinsberechnung am Gelde ausfalle.
8% Die Maierhofs- und Schäferei-Cebéiude werden zu landen der Obrigkeit
unverändert belassen, und inzwischen die dabei befindliche Geräthschaften darinnen
aufbewahret.
9° Das obrigkeitliche Rindvieh wird entweder denen Unterthanen gegen
einen mässigen Zins auf die festgesetzte Pachtjahre zur Benutzung mit übergeben,
oder alsogleich an den Meistbietenden verkauft.
Die Abschätzung und 1 fl. 30 kr. zu überlassen.
10° Das Ross-, Porschten- und Geflügel-Vieh kann ebenfalls alsogleich ver-
kauft werden.
11° Das Schafvieh hingegen wird bei Vertheilung der Maierhofs-Grůnde,
nach dem Beispiel N. 4, denen Unterthanen in Gemässheit der erhaltenen Feldern
und Wiesen durchaus zur selbsteigenen Vertheilung mittelst verlässlichen Abschätzung
und gegen einen jährlichen Zins von Stuck Mutterschaf 1 fl. und von Stuck Goldten
à 30 kr, oder von ersteren 2 Pfund niederósterreicher, und von letzteren 1 Pfund
guter Wolle zur eigenen Nutzniessung übergeben.
Und wicder mit der Abschátzung.