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62 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

machten Beschreibung, dann mit der in Hinkunft darauf gelegten Zinsschuldigkeit übergeben.

Dem Unterthau nichts zu sagen, gar wegen Zins.

5% Die Robot-Reluition wird nach dem heutigen Steuerfuss, folglich nach eines jeden robotmässigen Unterthans wahren Vermögen, gemäss des Beispiels N. 3, bestimmt, jedoch kein einziger über seine häufig patentmässige Schuldigkeit bei der künftigen Reluition auch nur um einen Kreuzer erhöhet. Fallen können bei dieser Einrichtung in Absicht auf die heutige Naturalschuldigkeiten gegen dic künftige Zahlung alle, steigen hingegen kein einziger.

60 Contribution, 60 Robot, 60 neue Einrichtung, Sa 180 fl.

6? Die bisherigen Natural- und Geldzinsen werden bei dieser Linrichtung keineswegs geändert.

Jene obrigkeitlichen Gründe, von welchen der Scelsorger, die Kirche, der Schulmeister oder wer nur immer einen Zehent, die 3. oder 4. Mandel zu bezichen befugt war, werden bei dieser Kinrichtung von Sciten der Obrigkeit in Rücksicht auf diese Naturalabgab frei gemacht, und einem dergleichen Prätendenten aus den obrigkeitlichen Renten so viel an baarem Geld ersetzet, als der vormals genossene Zehent, die 3. oder 4. Mandel betragen hat. Diese Evaluirung kaàun um so leichter zu Stand gebracht und der diesfalls ausfallende Geldbetrag eruivt werden, als man nur die obrigkeitliche Bekanntnuss-Tabella cinzuschen braucht, in welcher Classe nemlich ein solehes Stück Feld fatirt worden, und was vermôg der sub Art. ausgezeichneten Zinsberechnung am Gelde ausfalle.

8% Die Maierhofs- und Schäferei-Cebéiude werden zu landen der Obrigkeit unverändert belassen, und inzwischen die dabei befindliche Geräthschaften darinnen aufbewahret.

Das obrigkeitliche Rindvieh wird entweder denen Unterthanen gegen einen mässigen Zins auf die festgesetzte Pachtjahre zur Benutzung mit übergeben, oder alsogleich an den Meistbietenden verkauft.

Die Abschätzung und 1 fl. 30 kr. zu überlassen.

10° Das Ross-, Porschten- und Geflügel-Vieh kann ebenfalls alsogleich ver- kauft werden.

11° Das Schafvieh hingegen wird bei Vertheilung der Maierhofs-Grůnde, nach dem Beispiel N. 4, denen Unterthanen in Gemässheit der erhaltenen Feldern und Wiesen durchaus zur selbsteigenen Vertheilung mittelst verlässlichen Abschätzung und gegen einen jährlichen Zins von Stuck Mutterschaf 1 fl. und von Stuck Goldten à 30 kr, oder von ersteren 2 Pfund niederósterreicher, und von letzteren 1 Pfund guter Wolle zur eigenen Nutzniessung übergeben.

Und wicder mit der Abschátzung.



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