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330 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

Natural-Robot zu befreien. ganz unverhältnissmässige Reluitions-Anträge durchzu- setzen versuchen sollten. dieselbe eben so sehr darüber zu wachen habe, damit der Unterthan nicht durch eine überspannte Robotablôsung entkräitet werde. Das К. Kreisamt hat daher, so oft solche Untersuchungen über Robotreluitions-Gegenstände angeordnet werden, oder durch dic an das Kreisamt selbst gelangende Beschwerden erforderlich sind, bei den diessfälligen Lokaluntersuchungen vorzüglich auf nach- folgende Umstände Rücksicht zu nehmen:

a) Was für Urbarialschuldigkeiten den Besitzungen des einzelnen Unterthans, oder ganzen (Gemeinden, um welche es sich handlet. scit dem Robotpatente vom Jahr 1775 und nach dem Besitzstande des 1789. Jahrs oblagen.

b) Wie die Besitzungen der Unterthanen nach dem Steuerregulirungsfusse vom Jahre 1789 in Rücksicht auf den flachen Inhalt und adjustirten Grunderträgniss beschaffen sind.

c) Nach welchem Maasstabe die Obrigkeit den für die vorige Naturalrobot zu leistenden Reluitionsbetrag berechnet habe, und wie die gewöhnlichen Zug- und Handarbeitslöhne in der Gegend sich verhalten.

d) Aus welchen (iründen der Unterthan diese Reluition zu sehr überspannt findet.

e) Welchen Reluitionsbetrag die Unterthanen anbieten, und aus Welchen Gründen sich die Obrigkeit mit diesem Betrage nicht zufrieden stellen zn können glaubt, oder warum sie unbedingt auf der Naturalrobot bestehet.

f) Ob nach dem Gutachten des Kreisamts die Reluition nicht etwa den wirklichen Wert der Naturalrobot, dessen Surrogat sie sein soll, nach den Lokal- umstinden merklich übersteiget, oder ob in der Gegend so wenig Gelegenheit zu Nebenverdienst, und dabei die Unterthanen so unvermógend sind, dass sie eine dem Nutzen der Naturalrobot gleichkommende, und also in sich selbst nicht unbillige Reluition gar nicht erschwingen kónnten.

4) Ob etwa die Naturalrobot selbst im Verhältniss gegen die Erwerbungs- mittel und den Wirthschaftstrieb des Kontribuenten so überspannt ist, dass sie mit dem nothwendigen Unterhalt und den nothwendigen Wirthschaftsarbeiten des Kon- tribuentens nebst den Kontributionsschuldigkeiten nicht bestehen kónnte.

h) Welche Art und welcher Betrag von Schuldigkeitsleistuug also nach Meinung des k. Kreisamts in Rücksicht auf die Lokalumstinde nach Recht und Billigkeit statt finden sollte.

Bei dem über einen jeden Punkt zu erstattenden Gutachten verstehet es sich von selbst, dass das k. Kreisamt über die Gründe beider Partheien seine motivirte Meinung zu sagen und die Data umständlich anzugeben hat, nach welchen dasselbe zu dieser Meinung bestimmt wird.


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