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330 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

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Natural-Robot zu befreien. ganz unverhältnissmässige Reluitions-Anträge durchzu-
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setzen versuchen sollten. dieselbe eben so sehr darüber zu wachen habe, damit der
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Unterthan nicht durch eine überspannte Robotablôsung entkräitet werde. Das К.
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Kreisamt hat daher, so oft solche Untersuchungen über Robotreluitions-Gegenstände
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angeordnet werden, oder durch dic an das Kreisamt selbst gelangende Beschwerden
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erforderlich sind, bei den diessfälligen Lokaluntersuchungen vorzüglich auf nach-
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folgende Umstände Rücksicht zu nehmen:

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a) Was für Urbarialschuldigkeiten den Besitzungen des einzelnen Unterthans,
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oder ganzen (Gemeinden, um welche es sich handlet. scit dem Robotpatente vom
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Jahr 1775 und nach dem Besitzstande des 1789. Jahrs oblagen.

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b) Wie die Besitzungen der Unterthanen nach dem Steuerregulirungsfusse
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vom Jahre 1789 in Rücksicht auf den flachen Inhalt und adjustirten Grunderträgniss
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beschaffen sind.

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c) Nach welchem Maasstabe die Obrigkeit den für die vorige Naturalrobot
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zu leistenden Reluitionsbetrag berechnet habe, und wie die gewöhnlichen Zug- und
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Handarbeitslöhne in der Gegend sich verhalten.

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d) Aus welchen (iründen der Unterthan diese Reluition zu sehr überspannt
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findet.

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e) Welchen Reluitionsbetrag die Unterthanen anbieten, und aus Welchen
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Gründen sich die Obrigkeit mit diesem Betrage nicht zufrieden stellen zn können
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glaubt, oder warum sie unbedingt auf der Naturalrobot bestehet.

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f) Ob nach dem Gutachten des Kreisamts die Reluition nicht etwa den
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wirklichen Wert der Naturalrobot, dessen Surrogat sie sein soll, nach den Lokal-
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umstinden merklich übersteiget, oder ob in der Gegend so wenig Gelegenheit zu
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Nebenverdienst, und dabei die Unterthanen so unvermógend sind, dass sie eine dem
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Nutzen der Naturalrobot gleichkommende, und also in sich selbst nicht unbillige
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Reluition gar nicht erschwingen kónnten.

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4) Ob etwa die Naturalrobot selbst im Verhältniss gegen die Erwerbungs-
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mittel und den Wirthschaftstrieb des Kontribuenten so überspannt ist, dass sie mit
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dem nothwendigen Unterhalt und den nothwendigen Wirthschaftsarbeiten des Kon-
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tribuentens nebst den Kontributionsschuldigkeiten nicht bestehen kónnte.

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h) Welche Art und welcher Betrag von Schuldigkeitsleistuug also nach
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Meinung des k. Kreisamts in Rücksicht auf die Lokalumstinde nach Recht und
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Billigkeit statt finden sollte.

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Bei dem über einen jeden Punkt zu erstattenden Gutachten verstehet es sich
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von selbst, dass das k. Kreisamt über die Gründe beider Partheien seine motivirte
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Meinung zu sagen und die Data umständlich anzugeben hat, nach welchen dasselbe
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zu dieser Meinung bestimmt wird.


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