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I. Cert der Goldenen Bulle.

Dorbemerfung.

Sůr den folgenden Abdruck der Goldenen Bulle find nur die Originalausfertigungen und eine Anzahl von Urkunden, weldje Teile des Gefetes enthalten, herangezogen, nicht auch die abfdyriftlidje Überlieferung , deren Derwertung für die ab: fchließende Ausgabe in den Monumenta Germaniae unbedingt nötig fein wird.

Don den Originalausfertigungen find bekanntlich fieben Exemplare erhalten, von denen drei den geiftlichen Hurfürften, eins dem Rheinpfalzgrafen und eins KarI IV. entweder als König von Böhmen oder als Kaifer angehörten. Während diefe fünf Eremplare teils nody vor dem leper Reichstage (Dezember 1356), teils auf diefem felbft ober furse Zeit danach entftanden find, find zwei weitere Eremplare erft viel fpäter ausgefertigt worden. Es find dies die den RNeichsftädten Frankfurt und YNürnberg gehörigen Originale.

Auf eine Befchreibung der Eremplare Fann ich verzichten im Binbli auf die ausfiikrliche Darftellung bet @. Harnad, Das Hurfürftencollegium bis zur IMitte des viersehnten Jahr- hunderts, Gießen 1883, S. 158 ff., die aber zum Teil durch Th. Lindner, Die goldene Bulle und ihre Originalausfertigungen, Alitteilungen des Inftituts für Sfterreidyijche Befdhichtsforjchung Bd. 5, S. 96 ff., erheblich beridhtigt ijt.

Es mögen nunmehr die einzelnen Originale in alphabetifcher Reihenfolge nach den von Harnad eingeführten Siglen unter Ungabe des von mir benußten Materials aufgezählt werden.

Quellen und Studien IJ, 2. Y


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