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I.
Cert der Goldenen Bulle.
Dorbemerfung.
Sůr den folgenden Abdruck der Goldenen Bulle find nur
die Originalausfertigungen und eine Anzahl von Urkunden,
weldje Teile des Gefetes enthalten, herangezogen, nicht auch
die abfdyriftlidje Überlieferung , deren Derwertung für die ab:
fchließende Ausgabe in den Monumenta Germaniae unbedingt
nötig fein wird.
Don den Originalausfertigungen find bekanntlich fieben
Exemplare erhalten, von denen drei den geiftlichen Hurfürften,
eins dem Rheinpfalzgrafen und eins KarI IV. entweder als König
von Böhmen oder als Kaifer angehörten. Während diefe fünf
Eremplare teils nody vor dem leper Reichstage (Dezember
1356), teils auf diefem felbft ober furse Zeit danach entftanden
find, find zwei weitere Eremplare erft viel fpäter ausgefertigt
worden. Es find dies die den RNeichsftädten Frankfurt und
YNürnberg gehörigen Originale.
Auf eine Befchreibung der Eremplare Fann ich verzichten
im Binbli auf die ausfiikrliche Darftellung bet @. Harnad,
Das Hurfürftencollegium bis zur IMitte des viersehnten Jahr-
hunderts, Gießen 1883, S. 158 ff., die aber zum Teil durch
Th. Lindner, Die goldene Bulle und ihre Originalausfertigungen,
Alitteilungen des Inftituts für Sfterreidyijche Befdhichtsforjchung
Bd. 5, S. 96 ff., erheblich beridhtigt ijt.
Es mögen nunmehr die einzelnen Originale in alphabetifcher
Reihenfolge nach den von Harnad eingeführten Siglen unter
Ungabe des von mir benußten Materials aufgezählt werden.
Quellen und Studien IJ, 2. Y