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[1]
I.
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Cert der Goldenen Bulle.

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Dorbemerfung.

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Sůr den folgenden Abdruck der Goldenen Bulle find nur
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die Originalausfertigungen und eine Anzahl von Urkunden,
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weldje Teile des Gefetes enthalten, herangezogen, nicht auch
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die abfdyriftlidje Überlieferung , deren Derwertung für die ab:
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fchließende Ausgabe in den Monumenta Germaniae unbedingt
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nötig fein wird.

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Don den Originalausfertigungen find bekanntlich fieben
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Exemplare erhalten, von denen drei den geiftlichen Hurfürften,
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eins dem Rheinpfalzgrafen und eins KarI IV. entweder als König
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von Böhmen oder als Kaifer angehörten. Während diefe fünf
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Eremplare teils nody vor dem leper Reichstage (Dezember
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1356), teils auf diefem felbft ober furse Zeit danach entftanden
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find, find zwei weitere Eremplare erft viel fpäter ausgefertigt
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worden. Es find dies die den RNeichsftädten Frankfurt und
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YNürnberg gehörigen Originale.

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Auf eine Befchreibung der Eremplare Fann ich verzichten
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im Binbli auf die ausfiikrliche Darftellung bet @. Harnad,
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Das Hurfürftencollegium bis zur IMitte des viersehnten Jahr-
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hunderts, Gießen 1883, S. 158 ff., die aber zum Teil durch
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Th. Lindner, Die goldene Bulle und ihre Originalausfertigungen,
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Alitteilungen des Inftituts für Sfterreidyijche Befdhichtsforjchung
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Bd. 5, S. 96 ff., erheblich beridhtigt ijt.

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Es mögen nunmehr die einzelnen Originale in alphabetifcher
[28]
Reihenfolge nach den von Harnad eingeführten Siglen unter
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Ungabe des von mir benußten Materials aufgezählt werden.

[30]
Quellen und Studien IJ, 2. Y


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