EN | ES |

Facsimile Lines

979


< Page >

[1]
VORBERICHT. XXXVII

[2]
standigo Materien ; die $$, welche des leichteren Citierens halber
[3]
fortlaufend beziffert wurden, bedeuten abgeschlossene Rechts-
[4]
sätze innerhalb der einzelnen Ahsätze. Die nicht bergrechtliche
[5]
Einleitung von A gleichwohl abzudrucken, schien behufs
[6]
Charaktorisierung der Handfeste als solcher geboten. Die Ab-
[7]
weichungen und Erweiterungen von B in Noten zu geben, wie
[8]
Tomaschek, konnte ich mich im Interesse der Uebersicht nicht
[9]
entschliessen; lieber sollten. die identischen Stellen wiederholt
[10]
werden.

[11]
2, Geilnhausens Ucbersetzung von A. Hicr ist gleich-
[12]
falls der Originaltext (u. z. nur dieser) vorhanden. Die Kin-
[13]
theilung musste sich nach dem lateinischen "Texte richton.

[14]
3. Deutsche Uebersetzung von B. Ein vollstándigor
[15]
Text liegt nur in N vor. E enthält die $$ 15 bis Schluss, von
[16]
dem Vorhergehenden nur Bruchstücke, u. z. mit dem D. I. R.
[17]
verarbeitet; G die $8 14 bis Schluss; in L fehlen dic $$ 24- -26.
[18]
Eine Abschrift von E bidot F. Die Uebersetzung geht durch-
[19]
wegs, trotz mancher Abweichungen,9 auf den gleichen Autor
[20]
zurück. Die Wahl des Grundtextes fiel nicht schwer. N bot
[21]
nieht nur den einzig vollständigen, sondern auch den besten
[22]
Text.

[23]
4. Das D. I. R. Die áltesto, den Const. zugrunde liegende
[24]
Form dieses Borgrechtes (Red. I) ist bisher nur in Gestalt der
[25]
Rechtsweisung nach Freiberg bekannt geworden, in der es Ermisch
[26]
nuch der Freiberger Rathsarchivshandschrift mit Berücksichtigung
[27]
der übrigen bekannten Texte und der Editio princeps herausgab.
[28]
Hier wurde von dem Genannten bereits Alles goleistet. Unser
[29]
Abdruck, der sich nur aus dem Gesichtspunkte rechtfertigt, dass
[30]
doch wohl die Redaction I in einer Ausgabe des D. T. R. nicht
[31]
fehlen konnte, beruht auf Ermisch, restituiert jedoch den Grund-
[32]
text F dort, wo EÉrm. denselben nach Lesungen von Ia, Ib oder
[33]
des Jüngeren Freiberger Rechtes verändert hatte. Die $8 stimmen
[34]
mit rm. überein, die weitere Untertheilung ist neu. Die

[35]
93) Vgl. z. B. $ 1660). -- Die Uchersetzung ist übrigens praeciser als
[36]
die Geilnhausensche.


Text viewFacsimile