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248 A. XXXIII. Dopisy Karla ze Žerotína
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sollte, dass ihnen unmuglich wäre, bei ihrer Nahrung länger zue bleiben und der-
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selben abzuewarten, denn sie gezwungen wurden, dieselbe zue verlassen und sich
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demnach blos davon zue machen.
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Welches ich nieht allein von obgedachten Leuten verstanden, sondern auch
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von andern vor gewiss bericht bin worden; und uber das alles dass sie auch in
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gedachtes Herrn Ma[ie]rhof sich zue gehen und allda, was ihnen von Putter und
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andern Sachen geliebt, wie ihr eigens wegzunehmen, auch die Leute darinnen zu
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schätzen unterstehen, welches doch ihnen ln keinem Weg zustehet noch geburet.
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Weil mich daun dieselben Unterthanen umb Rath und lIlulf gebeten, so hab
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ich nicht unterlassen kunnen, nachdem ich erfahren, dass mein geliebter Herr
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Schwager der Freiherr von Altheim als ihr Obrister ihnen zue seinem obristen
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Leutenambt behandlet, demselben mit diesem meinem Schreiben anstatt gedachten
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meines Herrn Brueders, der itzo aus dem Land ist, freundlich zu ersuchen, er wolle
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benennte ihm untergebene Knechte, so sich von frewen Muthwillen dahin losieret
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(wie sich dann auch keinen andern geburt hat, sie dahin zue losieren) aus obgenann-
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tem Dorf ausschaffen, auch keine andern an ihre Statt hinlegen lassen, auf dass die
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armen. Unterthanen móchten desselben Last überhoben sein uud also ihrer Nahrung
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besser abwarten und dieselben ohne Furcht und Hinderung versehen.
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Bin derwegen der ginzlichen Hoffnung, der Herr werde mir dieser meiner
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Bitte gewähren, welches ich auch. umb ihn mit meinen freundlichen Diensten in
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alen Wegen zu verdienen und zue verschulden willig und bereit bin. Zweifel auch
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gar nicht, wenn es mein Herr DBrueder erfahren wird, dass er sich auch wird gegen
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dem Herrn wegen der gethaner Freundschaft wissen zue verhalten.
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In Fall aber des Herrn untergebene Knechte von oftzenannten Dorf nicht
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werden àbgeschafft, und er also dieser meiner freundlichen Ditt nicht statt wollte
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geben (welches ich mich zwar zue ihm nicht versehen thue), so wurde ich verursacht
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sein, dasselbe dem Herrn Landshauptmann, als der anstatt Ihr. kais. Maj. diesem
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Lande zum Schutz vorstehet, anzutragen und demselben im Namen meines Herrn
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3rueders, der itzo wegen Ihr. Maj. Diensten aufierhalb des Landes ist, zu bitten, er
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wolle tragendes Ambts halben die Sachen dahin dirigieren, damit oftzemelte Unter-
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thanen ungehindert blieben. Und wofer auch dasselbe aus Ungehorsamb der Knechte
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gegen Herrn Landshauptmann nicht helfen wollte, dessen ich mich doch nicht ver-
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sehe, so werd ich auf Mittel und Wege gedacht sein, wie man etwan dem Unheil
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vorkommen kunnte, also dass mein Herr Drueder sowohl auch seine Unterthanen
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vor mehrerm Schaden móchten verhütet werden. Datum Rositz, den 11. Julii 1605.
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Konc. v: knih. Bludov. VI—4138 fol. 79 b.
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971. S hejtmanem zemským sděluje, že dopis jeho obdržel a že se dle něho zachová.
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— Na Rosicích 1605, 13. července. (Brandl II. 2. 428.)
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