248 A. XXXIII. Dopisy Karla ze Žerotína
sollte, dass ihnen unmuglich wäre, bei ihrer Nahrung länger zue bleiben und der-
selben abzuewarten, denn sie gezwungen wurden, dieselbe zue verlassen und sich
demnach blos davon zue machen.
Welches ich nieht allein von obgedachten Leuten verstanden, sondern auch
von andern vor gewiss bericht bin worden; und uber das alles dass sie auch in
gedachtes Herrn Ma[ie]rhof sich zue gehen und allda, was ihnen von Putter und
andern Sachen geliebt, wie ihr eigens wegzunehmen, auch die Leute darinnen zu
schätzen unterstehen, welches doch ihnen ln keinem Weg zustehet noch geburet.
Weil mich daun dieselben Unterthanen umb Rath und lIlulf gebeten, so hab
ich nicht unterlassen kunnen, nachdem ich erfahren, dass mein geliebter Herr
Schwager der Freiherr von Altheim als ihr Obrister ihnen zue seinem obristen
Leutenambt behandlet, demselben mit diesem meinem Schreiben anstatt gedachten
meines Herrn Brueders, der itzo aus dem Land ist, freundlich zu ersuchen, er wolle
benennte ihm untergebene Knechte, so sich von frewen Muthwillen dahin losieret
(wie sich dann auch keinen andern geburt hat, sie dahin zue losieren) aus obgenann-
tem Dorf ausschaffen, auch keine andern an ihre Statt hinlegen lassen, auf dass die
armen. Unterthanen móchten desselben Last überhoben sein uud also ihrer Nahrung
besser abwarten und dieselben ohne Furcht und Hinderung versehen.
Bin derwegen der ginzlichen Hoffnung, der Herr werde mir dieser meiner
Bitte gewähren, welches ich auch. umb ihn mit meinen freundlichen Diensten in
alen Wegen zu verdienen und zue verschulden willig und bereit bin. Zweifel auch
gar nicht, wenn es mein Herr DBrueder erfahren wird, dass er sich auch wird gegen
dem Herrn wegen der gethaner Freundschaft wissen zue verhalten.
In Fall aber des Herrn untergebene Knechte von oftzenannten Dorf nicht
werden àbgeschafft, und er also dieser meiner freundlichen Ditt nicht statt wollte
geben (welches ich mich zwar zue ihm nicht versehen thue), so wurde ich verursacht
sein, dasselbe dem Herrn Landshauptmann, als der anstatt Ihr. kais. Maj. diesem
Lande zum Schutz vorstehet, anzutragen und demselben im Namen meines Herrn
3rueders, der itzo wegen Ihr. Maj. Diensten aufierhalb des Landes ist, zu bitten, er
wolle tragendes Ambts halben die Sachen dahin dirigieren, damit oftzemelte Unter-
thanen ungehindert blieben. Und wofer auch dasselbe aus Ungehorsamb der Knechte
gegen Herrn Landshauptmann nicht helfen wollte, dessen ich mich doch nicht ver-
sehe, so werd ich auf Mittel und Wege gedacht sein, wie man etwan dem Unheil
vorkommen kunnte, also dass mein Herr Drueder sowohl auch seine Unterthanen
vor mehrerm Schaden móchten verhütet werden. Datum Rositz, den 11. Julii 1605.
Konc. v: knih. Bludov. VI—4138 fol. 79 b.
971. S hejtmanem zemským sděluje, že dopis jeho obdržel a že se dle něho zachová.
— Na Rosicích 1605, 13. července. (Brandl II. 2. 428.)