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XXVII

Die Antráge werden sowohl von der Deputacio pro communibus wie von den drei anderen Deputationen angenommen, ebenso die entsprechenden Konkordate der Duodecim am 23. Januar von der Generalkongregation. Dem- gemäß werden zwei Ausschüsse gebildet. Dem einen aus vierzehn Mitglie- dern bestehenden wird die Anfertigung des Entwurfes zu dem im ersten Antrag verlangten Dekret über die Wahlannahme und zu einem zweiten die Aufforderung an die Christenheit enthaltenden überwiesen. Der andere zehn- gliedrige Ausschuß wird mit der Erledigung des zweiten Antrages beauftragt.

Die Tätigkeit dieser Ausschüsse, und nicht nur dieser beiden, sondern auch vieler anderer, die später noch bei anderen Gelegenheiten eingesetzt werden, ist unendlich langsam. Sie tragen ein gut Teil Schuld an dem allmählich immer träger werdenden Geschäftsgang des Konzils und an der Verschleppung so mancher Reformanträge, die seitens der Duodeeim einge- braeht wurden.

Der erstgenannte Ausschuß legt seinen Entwurf, in dem übrigens die zwei in den Konkordaten geforderten Dekrete doch wieder zu einem ver- einigt waren, wie dies sehon die Gesandten beantragt hatten, der Deputacio pro communibus erst am 10. Februar vor. Sie verweist ihn, verstimmt darüber, dal man ihre Ausschufmitglieder nieht zur Abfassung des Ent- wurfes zugezogen hat, an den Ausschuf zurück. Am 26. Februar beschäf- tigt sie sich von neuem mit ihm. Sie nimmt ihn jetzt im wesentlichen an, wünscht aber nochmalige Prüfung durch den Ausschuß im Beisein des Kon- zilspräsidenten Kardinals von Arles und Milderung der für Laien und Ver- schärfung der für Geistliche festgesetzten Strafen. Die übrigen Deputationen scheinen sich diesem Wunsche angeschlossen zu haben, Das entsprechende Konkordat, das in einer noch an demselben Tage gehaltenen Generalkongre- gation zur Verlesung kam, ist von Hüglin leider nicht mitgeteilt. Am fol- genden Tage findet dann die 40. Session statt, in der der Notar Michael Galteri den Entwurf so, wie er aus den Beratungen des Ausschusses miti dem Kardinal hervorgegangen war, vorträgt, worauf die endgültige Annahme erfolgt. Im Anschluß daran verliest der Bischof von Vercelli das Dekret von der Kanzel herab, und das Konzil erteilt ihm das Placet.

Der andere Ausschuß scheint sich mit seiner Aufgabe wenig oder gar nicht befaßt zu haben. Der Kardinal von Arles sieht sich schließlich Mitte März zu dem Antrag genötigt, man möge die endliche Vorlage eines Ent- wurfes verlangen, damit das entsprechende Dekret noch vor Ostern (27. März) publiziert werden könne. Der Antrag wird von der Deputacio pro commu- nibus am 17. März und an demselben Tage wohl auch von den anderen Deputationen angenommen. Das am folgenden Tage in der Generalkongre- gation verlesene Konkordat zeigt jedoch, dali man sich fiir die Neubildung eines Ausschusses von elf Mitgliedern der Deputationes pro fide, pace und


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