EN | ES |

Facsimile Lines

359


< Page >

[1]
XXVII

[2]
Die Antráge werden sowohl von der Deputacio pro communibus wie
[3]
von den drei anderen Deputationen angenommen, ebenso die entsprechenden
[4]
Konkordate der Duodecim am 23. Januar von der Generalkongregation. Dem-
[5]
gemäß werden zwei Ausschüsse gebildet. Dem einen aus vierzehn Mitglie-
[6]
dern bestehenden wird die Anfertigung des Entwurfes zu dem im ersten
[7]
Antrag verlangten Dekret über die Wahlannahme und zu einem zweiten die
[8]
Aufforderung an die Christenheit enthaltenden überwiesen. Der andere zehn-
[9]
gliedrige Ausschuß wird mit der Erledigung des zweiten Antrages beauftragt.

[10]
Die Tätigkeit dieser Ausschüsse, und nicht nur dieser beiden, sondern
[11]
auch vieler anderer, die später noch bei anderen Gelegenheiten eingesetzt
[12]
werden, ist unendlich langsam. Sie tragen ein gut Teil Schuld an dem
[13]
allmählich immer träger werdenden Geschäftsgang des Konzils und an der
[14]
Verschleppung so mancher Reformanträge, die seitens der Duodeeim einge-
[15]
braeht wurden.

[16]
Der erstgenannte Ausschuß legt seinen Entwurf, in dem übrigens die
[17]
zwei in den Konkordaten geforderten Dekrete doch wieder zu einem ver-
[18]
einigt waren, wie dies sehon die Gesandten beantragt hatten, der Deputacio
[19]
pro communibus erst am 10. Februar vor. Sie verweist ihn, verstimmt
[20]
darüber, dal man ihre Ausschufmitglieder nieht zur Abfassung des Ent-
[21]
wurfes zugezogen hat, an den Ausschuf zurück. Am 26. Februar beschäf-
[22]
tigt sie sich von neuem mit ihm. Sie nimmt ihn jetzt im wesentlichen an,
[23]
wünscht aber nochmalige Prüfung durch den Ausschuß im Beisein des Kon-
[24]
zilspräsidenten Kardinals von Arles und Milderung der für Laien und Ver-
[25]
schärfung der für Geistliche festgesetzten Strafen. Die übrigen Deputationen
[26]
scheinen sich diesem Wunsche angeschlossen zu haben, Das entsprechende
[27]
Konkordat, das in einer noch an demselben Tage gehaltenen Generalkongre-
[28]
gation zur Verlesung kam, ist von Hüglin leider nicht mitgeteilt. Am fol-
[29]
genden Tage findet dann die 40. Session statt, in der der Notar Michael
[30]
Galteri den Entwurf so, wie er aus den Beratungen des Ausschusses miti
[31]
dem Kardinal hervorgegangen war, vorträgt, worauf die endgültige Annahme
[32]
erfolgt. Im Anschluß daran verliest der Bischof von Vercelli das Dekret von
[33]
der Kanzel herab, und das Konzil erteilt ihm das Placet.

[34]
Der andere Ausschuß scheint sich mit seiner Aufgabe wenig oder gar
[35]
nicht befaßt zu haben. Der Kardinal von Arles sieht sich schließlich Mitte
[36]
März zu dem Antrag genötigt, man möge die endliche Vorlage eines Ent-
[37]
wurfes verlangen, damit das entsprechende Dekret noch vor Ostern (27. März)
[38]
publiziert werden könne. Der Antrag wird von der Deputacio pro commu-
[39]
nibus am 17. März und an demselben Tage wohl auch von den anderen
[40]
Deputationen angenommen. Das am folgenden Tage in der Generalkongre-
[41]
gation verlesene Konkordat zeigt jedoch, dali man sich fiir die Neubildung
[42]
eines Ausschusses von elf Mitgliedern der Deputationes pro fide, pace und


Text viewFacsimile