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XXVII
Die Antráge werden sowohl von der Deputacio pro communibus wie
von den drei anderen Deputationen angenommen, ebenso die entsprechenden
Konkordate der Duodecim am 23. Januar von der Generalkongregation. Dem-
gemäß werden zwei Ausschüsse gebildet. Dem einen aus vierzehn Mitglie-
dern bestehenden wird die Anfertigung des Entwurfes zu dem im ersten
Antrag verlangten Dekret über die Wahlannahme und zu einem zweiten die
Aufforderung an die Christenheit enthaltenden überwiesen. Der andere zehn-
gliedrige Ausschuß wird mit der Erledigung des zweiten Antrages beauftragt.
Die Tätigkeit dieser Ausschüsse, und nicht nur dieser beiden, sondern
auch vieler anderer, die ‚später noch bei anderen Gelegenheiten eingesetzt
werden, ist unendlich langsam. Sie tragen ein gut Teil Schuld an dem
allmählich immer träger werdenden Geschäftsgang des Konzils und an der
Verschleppung so mancher Reformanträge, die seitens der Duodeeim einge-
braeht wurden.
Der erstgenannte Ausschuß legt seinen Entwurf, in dem übrigens die
zwei in den Konkordaten geforderten Dekrete doch wieder zu einem ver-
einigt waren, wie dies sehon die Gesandten beantragt hatten, der Deputacio
pro communibus erst am 10. Februar vor. Sie verweist ihn, verstimmt
darüber, dal man ihre Ausschufmitglieder nieht zur Abfassung des Ent-
wurfes zugezogen hat, an den Ausschuf zurück. Am 26. Februar beschäf-
tigt sie sich von neuem mit ihm. Sie nimmt ihn jetzt im wesentlichen an,
wünscht aber nochmalige Prüfung durch den Ausschuß im Beisein des Kon-
zilspräsidenten Kardinals von Arles und Milderung der für Laien und Ver-
schärfung der für Geistliche festgesetzten Strafen. Die übrigen Deputationen
scheinen sich diesem Wunsche angeschlossen zu haben, Das entsprechende
Konkordat, das in einer noch an demselben Tage gehaltenen Generalkongre-
gation zur Verlesung kam, ist von Hüglin leider nicht mitgeteilt. Am fol-
genden Tage findet dann die 40. Session statt, in der der Notar Michael
Galteri den Entwurf so, wie er aus den Beratungen des Ausschusses miti
dem Kardinal hervorgegangen war, vorträgt, worauf die endgültige Annahme
erfolgt. Im Anschluß daran verliest der Bischof von Vercelli das Dekret von
der Kanzel herab, und das Konzil erteilt ihm das Placet.
Der andere Ausschuß scheint sich mit seiner Aufgabe wenig oder gar
nicht befaßt zu haben. Der Kardinal von Arles sieht sich schließlich Mitte
März zu dem Antrag genötigt, man möge die endliche Vorlage eines Ent-
wurfes verlangen, damit das entsprechende Dekret noch vor Ostern (27. März)
publiziert werden könne. Der Antrag wird von der Deputacio pro commu-
nibus am 17. März und an demselben Tage wohl auch von den anderen
Deputationen angenommen. Das am folgenden Tage in der Generalkongre-
gation verlesene Konkordat zeigt jedoch, dali man sich fiir die Neubildung
eines Ausschusses von elf Mitgliedern der Deputationes pro fide, pace und