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XXXVI
Die Deputacio pro communibus stimmt am 27. Juni nur dem ersten,
die Kronung betreffenden Teile des Antrages zu und deputiert in den Aus-
schuf) die Bischófe von Vich und von Vercelli, den Abt von Abondance und
Johannes von Bachenstein. Der andere Teil des Antrages wird diesen vier
Deputierten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Die Deputierten
der anderen Deputationen werden von Hiiglin leider nicht genannt.
Der Ausschuß scheint sich sofort konstituiert und seine Beratungen auf-
genommen zu haben. Denn schon am 29. Juni kann der Kardinal von Arles
nach der Messe verkündigen, daß die Krönung am 24, Juni stattfinden werde.
Über die weitere Tätigkeit des Ausschusses in der Krönungsangelegen-
heit schweigen die Protokolle. Aber vielleicht darf man noch einen Antrag
der Deputacio reformatorii auf ihn zurückführen, daß nämlich der Kardinal
von Arles die Funktionen des Kardinalbischofs von Ostia bei der Weihe des
Papstes wahrnehmen solle.
Dieser Antrag wird am 11. Juli in der Deputacio pro communibus
beraten und mit dem Zusatz angenommen, daß die Weihe „auctoritate uni-
versalis ecclesie“ zu erfolgen habe und daß das Ceremoniell nötigenfalls zu
ergänzen sei. Die Deputacio schlägt ferner vor, dem Papst die Ernennung
von mindestens einem Kardinal aus jeder Deputation zur Erhöhung der Feier-
lichkeit der Krönung nahezulegen.
Die Ausführung des letzteren Vorschlages stieß vermutlich auf Schwierig-
keiten. Deshalb wird am 18. Juli aus der Deputacio heraus der Vorschlag
gemacht, die Funktionen der Kardinalbischöfe, denen laut den kirchlichen
Vorschriften die Papstweihe obliege, in Ermangelung dieser Würdenträger
den beiden anwesenden Kardinälen von Arles und von Varambon zu über-
tragen mit der Ermächtigung, die zur Assistenz bei der Weihe erforderlichen
Bischöfe und sonstigen Personen nach Gutdünken zu bestimmen, das Cere-
moniell entsprechend zu ergänzen und überhaupt alle für die Feierlichkeit
nötigen Maßnahmen zu treffen. Da die anderen Deputationen damit einver-
standen sind, so wird der Vorschlag in der Generalkongregation vom 23, Juli
zum Beschluß erhoben.
Die Feierlichkeit vollzog sich dann am 24. Juli in der Weise, daß der
Kardinal von Arles den Papst weihte und der von Varambon ihm die Krone
aufsetzte. Hüglin berichtet ausführlich darüber. Sein Bericht ergänzt in
vielen Punkten das, was Enea Silvio Piccolomini in seinem bekannten Briefe
an Segovia und Segovia selbst in seiner Chronik erzählt.
Die andere Frage, die die Deputationen neben der oben erwühnten be-
scháftigte, die Frage der Übertragung der Leitung einiger Konzils-
behórden an den Papst, war ebenfalls vom Kardinal von Arles angeregt
worden. Etwa Ende-Juni hatte er den Deputationen. einen Antrag ,super
remissione officiorum ad papam" zugehen lassen, über dessen Inhalt Hüglin
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