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XXXVI

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Die Deputacio pro communibus stimmt am 27. Juni nur dem ersten,
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die Kronung betreffenden Teile des Antrages zu und deputiert in den Aus-
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schuf) die Bischófe von Vich und von Vercelli, den Abt von Abondance und
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Johannes von Bachenstein. Der andere Teil des Antrages wird diesen vier
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Deputierten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Die Deputierten
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der anderen Deputationen werden von Hiiglin leider nicht genannt.

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Der Ausschuß scheint sich sofort konstituiert und seine Beratungen auf-
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genommen zu haben. Denn schon am 29. Juni kann der Kardinal von Arles
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nach der Messe verkündigen, daß die Krönung am 24, Juni stattfinden werde.

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Über die weitere Tätigkeit des Ausschusses in der Krönungsangelegen-
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heit schweigen die Protokolle. Aber vielleicht darf man noch einen Antrag
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der Deputacio reformatorii auf ihn zurückführen, daß nämlich der Kardinal
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von Arles die Funktionen des Kardinalbischofs von Ostia bei der Weihe des
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Papstes wahrnehmen solle.

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Dieser Antrag wird am 11. Juli in der Deputacio pro communibus
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beraten und mit dem Zusatz angenommen, daß die Weihe auctoritate uni-
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versalis ecclesie zu erfolgen habe und daß das Ceremoniell nötigenfalls zu
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ergänzen sei. Die Deputacio schlägt ferner vor, dem Papst die Ernennung
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von mindestens einem Kardinal aus jeder Deputation zur Erhöhung der Feier-
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lichkeit der Krönung nahezulegen.

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Die Ausführung des letzteren Vorschlages stieß vermutlich auf Schwierig-
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keiten. Deshalb wird am 18. Juli aus der Deputacio heraus der Vorschlag
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gemacht, die Funktionen der Kardinalbischöfe, denen laut den kirchlichen
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Vorschriften die Papstweihe obliege, in Ermangelung dieser Würdenträger
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den beiden anwesenden Kardinälen von Arles und von Varambon zu über-
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tragen mit der Ermächtigung, die zur Assistenz bei der Weihe erforderlichen
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Bischöfe und sonstigen Personen nach Gutdünken zu bestimmen, das Cere-
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moniell entsprechend zu ergänzen und überhaupt alle für die Feierlichkeit
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nötigen Maßnahmen zu treffen. Da die anderen Deputationen damit einver-
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standen sind, so wird der Vorschlag in der Generalkongregation vom 23, Juli
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zum Beschluß erhoben.

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Die Feierlichkeit vollzog sich dann am 24. Juli in der Weise, daß der
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Kardinal von Arles den Papst weihte und der von Varambon ihm die Krone
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aufsetzte. Hüglin berichtet ausführlich darüber. Sein Bericht ergänzt in
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vielen Punkten das, was Enea Silvio Piccolomini in seinem bekannten Briefe
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an Segovia und Segovia selbst in seiner Chronik erzählt.

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Die andere Frage, die die Deputationen neben der oben erwühnten be-
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scháftigte, die Frage der Übertragung der Leitung einiger Konzils-
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behórden an den Papst, war ebenfalls vom Kardinal von Arles angeregt
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worden. Etwa Ende-Juni hatte er den Deputationen. einen Antrag ,super
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remissione officiorum ad papam" zugehen lassen, über dessen Inhalt Hüglin


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