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XXXVI

Die Deputacio pro communibus stimmt am 27. Juni nur dem ersten, die Kronung betreffenden Teile des Antrages zu und deputiert in den Aus- schuf) die Bischófe von Vich und von Vercelli, den Abt von Abondance und Johannes von Bachenstein. Der andere Teil des Antrages wird diesen vier Deputierten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Die Deputierten der anderen Deputationen werden von Hiiglin leider nicht genannt.

Der Ausschuß scheint sich sofort konstituiert und seine Beratungen auf- genommen zu haben. Denn schon am 29. Juni kann der Kardinal von Arles nach der Messe verkündigen, daß die Krönung am 24, Juni stattfinden werde.

Über die weitere Tätigkeit des Ausschusses in der Krönungsangelegen- heit schweigen die Protokolle. Aber vielleicht darf man noch einen Antrag der Deputacio reformatorii auf ihn zurückführen, daß nämlich der Kardinal von Arles die Funktionen des Kardinalbischofs von Ostia bei der Weihe des Papstes wahrnehmen solle.

Dieser Antrag wird am 11. Juli in der Deputacio pro communibus beraten und mit dem Zusatz angenommen, daß die Weihe auctoritate uni- versalis ecclesie zu erfolgen habe und daß das Ceremoniell nötigenfalls zu ergänzen sei. Die Deputacio schlägt ferner vor, dem Papst die Ernennung von mindestens einem Kardinal aus jeder Deputation zur Erhöhung der Feier- lichkeit der Krönung nahezulegen.

Die Ausführung des letzteren Vorschlages stieß vermutlich auf Schwierig- keiten. Deshalb wird am 18. Juli aus der Deputacio heraus der Vorschlag gemacht, die Funktionen der Kardinalbischöfe, denen laut den kirchlichen Vorschriften die Papstweihe obliege, in Ermangelung dieser Würdenträger den beiden anwesenden Kardinälen von Arles und von Varambon zu über- tragen mit der Ermächtigung, die zur Assistenz bei der Weihe erforderlichen Bischöfe und sonstigen Personen nach Gutdünken zu bestimmen, das Cere- moniell entsprechend zu ergänzen und überhaupt alle für die Feierlichkeit nötigen Maßnahmen zu treffen. Da die anderen Deputationen damit einver- standen sind, so wird der Vorschlag in der Generalkongregation vom 23, Juli zum Beschluß erhoben.

Die Feierlichkeit vollzog sich dann am 24. Juli in der Weise, daß der Kardinal von Arles den Papst weihte und der von Varambon ihm die Krone aufsetzte. Hüglin berichtet ausführlich darüber. Sein Bericht ergänzt in vielen Punkten das, was Enea Silvio Piccolomini in seinem bekannten Briefe an Segovia und Segovia selbst in seiner Chronik erzählt.

Die andere Frage, die die Deputationen neben der oben erwühnten be- scháftigte, die Frage der Übertragung der Leitung einiger Konzils- behórden an den Papst, war ebenfalls vom Kardinal von Arles angeregt worden. Etwa Ende-Juni hatte er den Deputationen. einen Antrag ,super remissione officiorum ad papam" zugehen lassen, über dessen Inhalt Hüglin



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