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Augustiner - Chorherren-Stift zu St. Aegidius in Wittingau. 1676. 17
Dr. A. Bohubert, Urkundenrogesten,
Wilhelm die in der — Resolution — Ferdinandi III de Anno 1636 — aub-
gesetzt geweste Robothen so merklichén geringert habe.
Wag drittens die Abfihrung der Contributionen zu der herrschafft
anreichen thuet, ist dieser passus in mehr bedeuter — Resolution de — 1660 auch
Schon entschieden.
Betreffendt 4'© den — Teuch Spolsky, seindt Ihre fürstl. Gnaden zu
Schwartzenberg von selbsten erbüthig, denselben Ihnen Geistlichen abzutreten, doch
dass — Er Herr Probst vndt Convent zu Wittingau einen Inspectoren von der
Herrschafft, welcher dieffalls die in der Erzherzoglichen Resolution vorgeschriebene
aufsicht führen thue, auff Ihre Vnkosten bestellen, Cautionis loco aber bey dero
konigl. Bohmischen Hoff-Canzley schriftlich versprechen — sollen, daß zum fall
inskünfitig bey widererhóbung des Teuchs Spolsky, durch ihre der Geistlichen
—- Fahrlassigkeit, oder nicht zeitliche abwendung des aufibruchs — der Herrschafft
Wittingau ein schaden zugefüget werden solte, Ihre fürstl. gnaden zu Schw arzen-
berg — sich wegen so erlittenen sehadens an den Nutzungen obberührten Teuchs
Spolsky zu erholen, ohne Ihre — einrede — befugt — sein sollen —.
Waf zum fünfften den Libnitzer neuen Mühlbau belanget, haben Ihre
— Mayestät nicht vnterlassen, Ihrer fürstl. gnaden zu Sch warzenberg daf-
jenige, wal Er Herr Probst vndt Convent zu Wittingau diesfalls zu seiner
exculpirung — vorgebracht, schrifftlichen zu comuniciren —, So viel
Sechstens den in controversiam gezogenen Bierschank in dem so genandten
Spitalhauf zuWittingau betrifft, lassen es Ihre — Mayestát bey dero künigl.
Stadthalterey zu Prag vnterm 28. Julij Anno 1671 dieBfalls in possessione momen-
taneo ergangenen Interlocuta, aus denen allda angeführten motiven —, auch weilen
Ihrer des geistlichen selbst delegirte Instrumenta nur von einem Seelhaufi —
nicht aber Spitalhaufi melden —,
WaB fürs Siebende diejenige Beschwehrden, so wegen des oratorij, vndt
eines gewifen gangs geführet worden, concerniret, haben Ihro — Majestät einer
notthurfft zu sein gnädigst befunden, Ihre fürstl. Gnaden zu Schwarzenberg
über dem von Ihme — Probsten gethane anerbiethen, nemblichen Deroselben einen
andern, vndt zwahr honoratiorem locum in der Kirchen einzuraumen, für allen
Dingen zu vernehmben, vndt werden sodann sich — zu resolviren, nicht ermangeln.
Anreichende achtens daß dorff Miletin beruhet alles in statu qvo, Vnd hat
auch
Zum Neundten wegen des so genandten Berghoffs, zuvor Dorff Oppato-
Witz bey deme, waB dieBfalls die — Resolution de — 1636 vermag, auch fürohin
sein bestandiges Verbleiben. —.
Fürs zehendte haben Ihre — Majestat — waBmassen Sie Geistlichen sich be-
Schwehren, daf Ihnen — 1669 der Schlissel von dem Mauthkasten, wel-
chen sie doch vorhin alle zeith gehabt hatten, auch wegen den participirenden
zehenten theils, notorie darbey interssirt währen, abgenommen worden seyn. Sinte-
mahlen aber aus denen eingelangten beschwehrden nicht erscheinen wollen, dafi
solches auff herschaftlichen Befeleh geschehen seyn; Alfi haben Ihre — Mayestät
dessen Remedirung fürstl. gnaden zu Schwarzenberg Vnter einstem mitgeben
lassen —. Nachdem auch
Aylfftens, die Wahl eines neuen Probsten zu Borowan bis anhero darumben
im anstandt verblieben, weilen Ihre fürstl. gnaden zu Schwarzenberg, als
Patronus, wider die vorgehabte abschickung der Erzbischofflichen Com-
missarien, als eine Vorhin nie geweste Neuerung protestirt haben; vndt aber
Ihre — Mayestàát nach behórigen orthen hierüber eingelangtem Bericht — diesem
punct albereith seine abhelffliche maaD gegeben, vndt die weitere notthurfft sowohl
an Ihre fürstl. Gnaden den Herrn Erzbischoffen zu Prag, als auch Ihre fürstl.
gnaden zu Schwarzenberg vnter heutigen dato ergehen lassen;
A16 werden Sie Geistlichen nunmehro zu einer ordentlichen Wahl mit dem aller-
nechsten würcklich schreiten kônnen ; VeberdieB vndt zum