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Augustiner - Chorherren-Stift zu St. Aegidius in Wittingau. 1676. 17

Dr. A. Bohubert, Urkundenrogesten,

Wilhelm die in der Resolution Ferdinandi III de Anno 1636 aub- gesetzt geweste Robothen so merklichén geringert habe.

Wag drittens die Abfihrung der Contributionen zu der herrschafft anreichen thuet, ist dieser passus in mehr bedeuter Resolution de 1660 auch Schon entschieden.

Betreffendt 4'© den Teuch Spolsky, seindt Ihre fürstl. Gnaden zu Schwartzenberg von selbsten erbüthig, denselben Ihnen Geistlichen abzutreten, doch dass Er Herr Probst vndt Convent zu Wittingau einen Inspectoren von der Herrschafft, welcher dieffalls die in der Erzherzoglichen Resolution vorgeschriebene aufsicht führen thue, auff Ihre Vnkosten bestellen, Cautionis loco aber bey dero konigl. Bohmischen Hoff-Canzley schriftlich versprechen sollen, daß zum fall inskünfitig bey widererhóbung des Teuchs Spolsky, durch ihre der Geistlichen - Fahrlassigkeit, oder nicht zeitliche abwendung des aufibruchs der Herrschafft Wittingau ein schaden zugefüget werden solte, Ihre fürstl. gnaden zu Schw arzen- berg sich wegen so erlittenen sehadens an den Nutzungen obberührten Teuchs Spolsky zu erholen, ohne Ihre einrede befugt sein sollen .

Waf zum fünfften den Libnitzer neuen Mühlbau belanget, haben Ihre Mayestät nicht vnterlassen, Ihrer fürstl. gnaden zu Sch warzenberg daf- jenige, wal Er Herr Probst vndt Convent zu Wittingau diesfalls zu seiner exculpirung vorgebracht, schrifftlichen zu comuniciren , So viel

Sechstens den in controversiam gezogenen Bierschank in dem so genandten Spitalhauf zuWittingau betrifft, lassen es Ihre Mayestát bey dero künigl. Stadthalterey zu Prag vnterm 28. Julij Anno 1671 dieBfalls in possessione momen- taneo ergangenen Interlocuta, aus denen allda angeführten motiven , auch weilen Ihrer des geistlichen selbst delegirte Instrumenta nur von einem Seelhaufi nicht aber Spitalhaufi melden ,

WaB fürs Siebende diejenige Beschwehrden, so wegen des oratorij, vndt eines gewifen gangs geführet worden, concerniret, haben Ihro Majestät einer notthurfft zu sein gnädigst befunden, Ihre fürstl. Gnaden zu Schwarzenberg über dem von Ihme Probsten gethane anerbiethen, nemblichen Deroselben einen andern, vndt zwahr honoratiorem locum in der Kirchen einzuraumen, für allen Dingen zu vernehmben, vndt werden sodann sich zu resolviren, nicht ermangeln.

Anreichende achtens daß dorff Miletin beruhet alles in statu qvo, Vnd hat auch

Zum Neundten wegen des so genandten Berghoffs, zuvor Dorff Oppato- Witz bey deme, waB dieBfalls die Resolution de 1636 vermag, auch fürohin sein bestandiges Verbleiben. .

Fürs zehendte haben Ihre Majestat waBmassen Sie Geistlichen sich be- Schwehren, daf Ihnen 1669 der Schlissel von dem Mauthkasten, wel- chen sie doch vorhin alle zeith gehabt hatten, auch wegen den participirenden zehenten theils, notorie darbey interssirt währen, abgenommen worden seyn. Sinte- mahlen aber aus denen eingelangten beschwehrden nicht erscheinen wollen, dafi solches auff herschaftlichen Befeleh geschehen seyn; Alfi haben Ihre Mayestät dessen Remedirung fürstl. gnaden zu Schwarzenberg Vnter einstem mitgeben lassen . Nachdem auch

Aylfftens, die Wahl eines neuen Probsten zu Borowan bis anhero darumben im anstandt verblieben, weilen Ihre fürstl. gnaden zu Schwarzenberg, als Patronus, wider die vorgehabte abschickung der Erzbischofflichen Com- missarien, als eine Vorhin nie geweste Neuerung protestirt haben; vndt aber Ihre Mayestàát nach behórigen orthen hierüber eingelangtem Bericht diesem punct albereith seine abhelffliche maaD gegeben, vndt die weitere notthurfft sowohl an Ihre fürstl. Gnaden den Herrn Erzbischoffen zu Prag, als auch Ihre fürstl. gnaden zu Schwarzenberg vnter heutigen dato ergehen lassen;

A16 werden Sie Geistlichen nunmehro zu einer ordentlichen Wahl mit dem aller- nechsten würcklich schreiten kônnen ; VeberdieB vndt zum



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