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Augustiner - Chorherren-Stift zu St. Aegidius in Wittingau. 1676. 17

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Dr. A. Bohubert, Urkundenrogesten,

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Wilhelm die in der Resolution Ferdinandi III de Anno 1636 aub-
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gesetzt geweste Robothen so merklichén geringert habe.

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Wag drittens die Abfihrung der Contributionen zu der herrschafft
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anreichen thuet, ist dieser passus in mehr bedeuter Resolution de 1660 auch
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Schon entschieden.

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Betreffendt 4'© den Teuch Spolsky, seindt Ihre fürstl. Gnaden zu
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Schwartzenberg von selbsten erbüthig, denselben Ihnen Geistlichen abzutreten, doch
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dass Er Herr Probst vndt Convent zu Wittingau einen Inspectoren von der
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Herrschafft, welcher dieffalls die in der Erzherzoglichen Resolution vorgeschriebene
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aufsicht führen thue, auff Ihre Vnkosten bestellen, Cautionis loco aber bey dero
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konigl. Bohmischen Hoff-Canzley schriftlich versprechen sollen, daß zum fall
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inskünfitig bey widererhóbung des Teuchs Spolsky, durch ihre der Geistlichen
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- Fahrlassigkeit, oder nicht zeitliche abwendung des aufibruchs der Herrschafft
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Wittingau ein schaden zugefüget werden solte, Ihre fürstl. gnaden zu Schw arzen-
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berg sich wegen so erlittenen sehadens an den Nutzungen obberührten Teuchs
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Spolsky zu erholen, ohne Ihre einrede befugt sein sollen .

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Waf zum fünfften den Libnitzer neuen Mühlbau belanget, haben Ihre
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Mayestät nicht vnterlassen, Ihrer fürstl. gnaden zu Sch warzenberg daf-
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jenige, wal Er Herr Probst vndt Convent zu Wittingau diesfalls zu seiner
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exculpirung vorgebracht, schrifftlichen zu comuniciren , So viel

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Sechstens den in controversiam gezogenen Bierschank in dem so genandten
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Spitalhauf zuWittingau betrifft, lassen es Ihre Mayestát bey dero künigl.
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Stadthalterey zu Prag vnterm 28. Julij Anno 1671 dieBfalls in possessione momen-
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taneo ergangenen Interlocuta, aus denen allda angeführten motiven , auch weilen
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Ihrer des geistlichen selbst delegirte Instrumenta nur von einem Seelhaufi
[31]
nicht aber Spitalhaufi melden ,

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WaB fürs Siebende diejenige Beschwehrden, so wegen des oratorij, vndt
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eines gewifen gangs geführet worden, concerniret, haben Ihro Majestät einer
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notthurfft zu sein gnädigst befunden, Ihre fürstl. Gnaden zu Schwarzenberg
[35]
über dem von Ihme Probsten gethane anerbiethen, nemblichen Deroselben einen
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andern, vndt zwahr honoratiorem locum in der Kirchen einzuraumen, für allen
[37]
Dingen zu vernehmben, vndt werden sodann sich zu resolviren, nicht ermangeln.

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Anreichende achtens daß dorff Miletin beruhet alles in statu qvo, Vnd hat
[39]
auch

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Zum Neundten wegen des so genandten Berghoffs, zuvor Dorff Oppato-
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Witz bey deme, waB dieBfalls die Resolution de 1636 vermag, auch fürohin
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sein bestandiges Verbleiben. .

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Fürs zehendte haben Ihre Majestat waBmassen Sie Geistlichen sich be-
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Schwehren, daf Ihnen 1669 der Schlissel von dem Mauthkasten, wel-
[45]
chen sie doch vorhin alle zeith gehabt hatten, auch wegen den participirenden
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zehenten theils, notorie darbey interssirt währen, abgenommen worden seyn. Sinte-
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mahlen aber aus denen eingelangten beschwehrden nicht erscheinen wollen, dafi
[48]
solches auff herschaftlichen Befeleh geschehen seyn; Alfi haben Ihre Mayestät
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dessen Remedirung fürstl. gnaden zu Schwarzenberg Vnter einstem mitgeben
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lassen . Nachdem auch

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Aylfftens, die Wahl eines neuen Probsten zu Borowan bis anhero darumben
[52]
im anstandt verblieben, weilen Ihre fürstl. gnaden zu Schwarzenberg, als
[53]
Patronus, wider die vorgehabte abschickung der Erzbischofflichen Com-
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missarien, als eine Vorhin nie geweste Neuerung protestirt haben; vndt aber
[55]
Ihre Mayestàát nach behórigen orthen hierüber eingelangtem Bericht diesem
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punct albereith seine abhelffliche maaD gegeben, vndt die weitere notthurfft sowohl
[57]
an Ihre fürstl. Gnaden den Herrn Erzbischoffen zu Prag, als auch Ihre fürstl.
[58]
gnaden zu Schwarzenberg vnter heutigen dato ergehen lassen;

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A16 werden Sie Geistlichen nunmehro zu einer ordentlichen Wahl mit dem aller-
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nechsten würcklich schreiten kônnen ; VeberdieB vndt zum


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