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142 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

werden; welcher die Entscheidung dem Amte unverzüglich mitzutheilen hätte, damit die Sache bei dem künftigen Gerichtstag sogleich wieder vorgenommen und die Parteien danach verbeschieden werden könnten.

Diesen letzten Punct in Ansehen der Herrschaft Prachatitz wird H. Hofrath noch wohl überlegen und uns seine Meinung hierüber eröffnen, mit dem DBeisatze. wo allenfalls der neue Gerichtsverwalter Wazl am füglichsten einquartirt werden konnte. Übrigens lassen wir dem letzteren, da er sich diesmal in Prag anfhült, seine Aufnahme in unsere Dienste zu gleieher Zeit durch die Prager Agenzie bekanut machen, mit dem Beisatz, dass wir ihn indessen nur auf ein Jahr zur Probe aufnehmen wollen, um in dieser Zeit von seinem Fleisse und Geschicklichkeit sammeln [?] zu können.

Wittingau. Bei dieser Herrschaft sind wir gesonnen, theils wegen ihrer Weitschichtigkeit und der vorhandenen mehren Städte und Märkte, theils um den Director, welcher mit der Wirthschaft ohnehin genug zu thun hat, in der Corres- pondenz einigermassen zu überheben, einen eigenen Gerichtsverwalter aufzunehmen. Da aber dermal kein schickliches Subject dazu vorhanden ist, und der Archivarius Hohenstöger allem Anscheine nach noch längere Zeit mit dem Steuerregulierungs- geschäfte zu thun haben wird, so ist unser Wille, dass indessen und bis auf weitere Anordnung der erste Oberamtsschreiber Friedl mit dem Karakter eines Gerichts- actuars, dem Range nach dem Contributionseinnehmer, und dem jährlichen Gehalte von 300 fL, in Wittingau angestellt werde. Welcher auf die nàmliche Art, wie wir es oben bei Prachatitz vorgeschrieben haben, unter der Aufsicht des Directors und unter der genauen Anleitung des Budweiser Primators Battista, welcher in Ansehen der Herrschaft Wittingau für den ordentlichen (erichtsverwalter anzu- sehen sein wird, das Justizprotokoll zu führen, die übrigen Justizgescháfte zu be- sorgen, in zweifelhaften und wichtigern Fällen aber bei dem erwähnten Primator Battista die Belehrung nachzusuchen haben wird. Auch soll derselbe schuldig sein, den Director in Judicial- und Jurisdictional-Fällen in der Correspondenz zu überheben, und die diesfälligen Berichte an uns sowohl als an das Kreisamt selbst zu verfassen. Zur Wohnung kaun ihm eines von jenen Zimmern, welche sonst gewöhnlich der Jägermeister im Wittingauer Schlosse ober der Küche zu bewohnen pfleget, und welches einen besonderen Ausgang hat, eingeraumet werden. Wenn nun der erwähnte Friedel die ihm verliehene Stelle eines Gerichtsactuars mit dem gehórigen Fleisse und Geschicklichkeit versehen wird, so kann sich derselbe seiner Zeit der weiteren Beförderung auf eine Beamtenstelle getrüsten. Übrigens wird nach dem von demselben gemachten Antrage bei dieser Einrichtung allerdings nicht nöthig sein, die Stelle des Friedl bei dem Oberamt zu ersetzen, weil bei dieser Verfassung das ganze

officium nobile judicis von dem Oberamte wegfällt, und von den Gerichtsverwaltern versehen werden muss.


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