142 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:
werden; welcher die Entscheidung dem Amte unverzüglich mitzutheilen hätte, damit
die Sache bei dem künftigen Gerichtstag sogleich wieder vorgenommen und die Parteien
danach verbeschieden werden könnten.
Diesen letzten Punct in Ansehen der Herrschaft Prachatitz wird H. Hofrath
noch wohl überlegen und uns seine Meinung hierüber eröffnen, mit dem DBeisatze.
wo allenfalls der neue Gerichtsverwalter Wazl am füglichsten einquartirt werden
konnte. Übrigens lassen wir dem letzteren, da er sich diesmal in Prag anfhült, seine
Aufnahme in unsere Dienste zu gleieher Zeit durch die Prager Agenzie bekanut machen,
mit dem Beisatz, dass wir ihn indessen nur auf ein Jahr zur Probe aufnehmen wollen,
um in dieser Zeit von seinem Fleisse und Geschicklichkeit sammeln [?] zu können.
Wittingau. Bei dieser Herrschaft sind wir gesonnen, theils wegen ihrer
Weitschichtigkeit und der vorhandenen mehren Städte und Märkte, theils um den
Director, welcher mit der Wirthschaft ohnehin genug zu thun hat, in der Corres-
pondenz einigermassen zu überheben, einen eigenen Gerichtsverwalter aufzunehmen.
Da aber dermal kein schickliches Subject dazu vorhanden ist, und der Archivarius
Hohenstöger allem Anscheine nach noch längere Zeit mit dem Steuerregulierungs-
geschäfte zu thun haben wird, so ist unser Wille, dass indessen und bis auf weitere
Anordnung der erste Oberamtsschreiber Friedl mit dem Karakter eines Gerichts-
actuars, dem Range nach dem Contributionseinnehmer, und dem jährlichen Gehalte
von 300 fL, in Wittingau angestellt werde. Welcher auf die nàmliche Art, wie wir
es oben bei Prachatitz vorgeschrieben haben, unter der Aufsicht des Directors
und unter der genauen Anleitung des Budweiser Primators Battista, welcher in
Ansehen der Herrschaft Wittingau für den ordentlichen (erichtsverwalter anzu-
sehen sein wird, das Justizprotokoll zu führen, die übrigen Justizgescháfte zu be-
sorgen, in zweifelhaften und wichtigern Fällen aber bei dem erwähnten Primator
Battista die Belehrung nachzusuchen haben wird. Auch soll derselbe schuldig sein,
den Director in Judicial- und Jurisdictional-Fällen in der Correspondenz zu überheben,
und die diesfälligen Berichte an uns sowohl als an das Kreisamt selbst zu verfassen.
Zur Wohnung kaun ihm eines von jenen Zimmern, welche sonst gewöhnlich der
Jägermeister im Wittingauer Schlosse ober der Küche zu bewohnen pfleget, und
welches einen besonderen Ausgang hat, eingeraumet werden. Wenn nun der erwähnte
Friedel die ihm verliehene Stelle eines Gerichtsactuars mit dem gehórigen Fleisse
und Geschicklichkeit versehen wird, so kann sich derselbe seiner Zeit der weiteren
Beförderung auf eine Beamtenstelle getrüsten. Übrigens wird nach dem von demselben
gemachten Antrage bei dieser Einrichtung allerdings nicht nöthig sein, die Stelle
des Friedl bei dem Oberamt zu ersetzen, weil bei dieser Verfassung das ganze
officium nobile judicis von dem Oberamte wegfällt, und von den Gerichtsverwaltern
versehen werden muss.