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142 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

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werden; welcher die Entscheidung dem Amte unverzüglich mitzutheilen hätte, damit
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die Sache bei dem künftigen Gerichtstag sogleich wieder vorgenommen und die Parteien
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danach verbeschieden werden könnten.

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Diesen letzten Punct in Ansehen der Herrschaft Prachatitz wird H. Hofrath
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noch wohl überlegen und uns seine Meinung hierüber eröffnen, mit dem DBeisatze.
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wo allenfalls der neue Gerichtsverwalter Wazl am füglichsten einquartirt werden
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konnte. Übrigens lassen wir dem letzteren, da er sich diesmal in Prag anfhült, seine
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Aufnahme in unsere Dienste zu gleieher Zeit durch die Prager Agenzie bekanut machen,
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mit dem Beisatz, dass wir ihn indessen nur auf ein Jahr zur Probe aufnehmen wollen,
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um in dieser Zeit von seinem Fleisse und Geschicklichkeit sammeln [?] zu können.

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Wittingau. Bei dieser Herrschaft sind wir gesonnen, theils wegen ihrer
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Weitschichtigkeit und der vorhandenen mehren Städte und Märkte, theils um den
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Director, welcher mit der Wirthschaft ohnehin genug zu thun hat, in der Corres-
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pondenz einigermassen zu überheben, einen eigenen Gerichtsverwalter aufzunehmen.
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Da aber dermal kein schickliches Subject dazu vorhanden ist, und der Archivarius
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Hohenstöger allem Anscheine nach noch längere Zeit mit dem Steuerregulierungs-
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geschäfte zu thun haben wird, so ist unser Wille, dass indessen und bis auf weitere
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Anordnung der erste Oberamtsschreiber Friedl mit dem Karakter eines Gerichts-
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actuars, dem Range nach dem Contributionseinnehmer, und dem jährlichen Gehalte
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von 300 fL, in Wittingau angestellt werde. Welcher auf die nàmliche Art, wie wir
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es oben bei Prachatitz vorgeschrieben haben, unter der Aufsicht des Directors
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und unter der genauen Anleitung des Budweiser Primators Battista, welcher in
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Ansehen der Herrschaft Wittingau für den ordentlichen (erichtsverwalter anzu-
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sehen sein wird, das Justizprotokoll zu führen, die übrigen Justizgescháfte zu be-
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sorgen, in zweifelhaften und wichtigern Fällen aber bei dem erwähnten Primator
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Battista die Belehrung nachzusuchen haben wird. Auch soll derselbe schuldig sein,
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den Director in Judicial- und Jurisdictional-Fällen in der Correspondenz zu überheben,
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und die diesfälligen Berichte an uns sowohl als an das Kreisamt selbst zu verfassen.
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Zur Wohnung kaun ihm eines von jenen Zimmern, welche sonst gewöhnlich der
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Jägermeister im Wittingauer Schlosse ober der Küche zu bewohnen pfleget, und
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welches einen besonderen Ausgang hat, eingeraumet werden. Wenn nun der erwähnte
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Friedel die ihm verliehene Stelle eines Gerichtsactuars mit dem gehórigen Fleisse
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und Geschicklichkeit versehen wird, so kann sich derselbe seiner Zeit der weiteren
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Beförderung auf eine Beamtenstelle getrüsten. Übrigens wird nach dem von demselben
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gemachten Antrage bei dieser Einrichtung allerdings nicht nöthig sein, die Stelle
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des Friedl bei dem Oberamt zu ersetzen, weil bei dieser Verfassung das ganze

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officium nobile judicis von dem Oberamte wegfällt, und von den Gerichtsverwaltern
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versehen werden muss.


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