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680 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

ungiltiz und olıme Wirkung, und daher auch zur bücherlichen Einverleibung nicht vecignet sind.

Aus dieser Ursache stellt sich auch die obige Taxabnalune als cine Unter- thansbedrückung heraus, und es wird aus diesem Anlasse die Obrigkeit zu Folge des höchsten Hofkanzleidekrets vom 8. Juli 1788 7. R55 verurtheilt, von dem obigen, dem Unterthan zurückzuzahleuden Taxbetrage per 3 fl. 6 kr. CM. das Dreifache mit 9 fH. 18 kr. in die Eltschowitzer unterthiinige Kontribuzionskassa nach Rechtskraft dieses lérkenntnisses, cinzuzahlen.

Gegen. diese Entscheidung kann binnen 4 Wochen die höhere Berufung cin- gebracht, werden.

Dieses wird dem Amte in Erledizung des Berichts vom L. Feber v. J. Z. 191 unter Rückschluss der Beilagen desselben, von denen bloss die Abschrift des Kaufkontraktes zur Vorvollstindigung der Akten rückbehalten wird, mit dem Auftrage bedeutet, dass sowohl der Obrigkeit als auch dem Unterthan Thomas [Fiala diese Entscheidung gehörig zu intimiren, und die unterfertigten Zustellungsscheine his 20 |. M. vorzulegen sind.

Prachiner k. k, Kreisamt Pisek am 8. Jiuner 1845.

Sehrenk m. p.

(Na okraji:] Ausgezeichnet in eodem libro fol. 225.

Jos. Mulaczek, Justiziür. Zapsáno v téZ Fléovické pozemkové knize fol. 246b 246.

c) 1846, 1. kvétna : lo rekursu Iilčovické vrchnosti proti předešlému rozhodnutí, gubernium potvrdilo rozhodnutí, odpouštějíc vrchnosti toliko pokutu; smlouva zdvižená se vymazati z knih. Což vše krajský úřad oznamuje vrchnostenskému úřadu do Elčovic.

Dapplicat. Nr. 8209.

Eltschowitzer Amt! Mit der kreisämtlichen Entscheidung vom 8. Jänner 1545 Z. 17.761 wurde der Kontrakt iber cine von der Obrigkeit der Herrschaft Kltschowitz an die Eheleute Thomas und Maria Fiala zur Errichtung cines Wirthshauses nächst dem obrigkeitlichen Bräuhause emphiteutisch abverkaufte óde Grundtlàche per. 129 O KI. wegen fehlender Nachweisung des Kigenthums des Verkäufers für null und nichtig erklärt.

Da die Eheleute Thomas und Maria Fiala nicht nur in der mit dem Berichte vom 9. Feber d. J. Z. 1171 vorgelegten, hier zurückfolgenden Eingabe, so wie auch in einem hochorts eingebrachten, im Anschlusse gleichfalls mitfolgenden Gesuche wicderholt erklärt hatten, dass sie den emphiteutischen Ankauf des in Rede stehenden Grundstückes per 1290 KI. unter den gegenwärtigen Verhältnissen bereits auf- gegeben, und in dem Dorfe Tschkin, zum Gute gleichen Namens gehörig, mittlerweile


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