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680 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

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ungiltiz und olıme Wirkung, und daher auch zur bücherlichen Einverleibung nicht
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vecignet sind.

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Aus dieser Ursache stellt sich auch die obige Taxabnalune als cine Unter-
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thansbedrückung heraus, und es wird aus diesem Anlasse die Obrigkeit zu Folge des
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höchsten Hofkanzleidekrets vom 8. Juli 1788 7. R55 verurtheilt, von dem obigen,
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dem Unterthan zurückzuzahleuden Taxbetrage per 3 fl. 6 kr. CM. das Dreifache mit
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9 fH. 18 kr. in die Eltschowitzer unterthiinige Kontribuzionskassa nach Rechtskraft
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dieses lérkenntnisses, cinzuzahlen.

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Gegen. diese Entscheidung kann binnen 4 Wochen die höhere Berufung cin-
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gebracht, werden.

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Dieses wird dem Amte in Erledizung des Berichts vom L. Feber v. J. Z.
[13]
191 unter Rückschluss der Beilagen desselben, von denen bloss die Abschrift des
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Kaufkontraktes zur Vorvollstindigung der Akten rückbehalten wird, mit dem Auftrage
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bedeutet, dass sowohl der Obrigkeit als auch dem Unterthan Thomas [Fiala diese
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Entscheidung gehörig zu intimiren, und die unterfertigten Zustellungsscheine his 20
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|. M. vorzulegen sind.

[18]
Prachiner k. k, Kreisamt Pisek am 8. Jiuner 1845.

[19]
Sehrenk m. p.

[20]
(Na okraji:] Ausgezeichnet in eodem libro fol. 225.

[21]
Jos. Mulaczek, Justiziür.
[22]
Zapsáno v téZ Fléovické pozemkové knize fol. 246b 246.

[23]
c) 1846, 1. kvétna : lo rekursu Iilčovické vrchnosti proti předešlému rozhodnutí, gubernium
[24]
potvrdilo rozhodnutí, odpouštějíc vrchnosti toliko pokutu; smlouva zdvižená se vymazati
[25]
z knih. Což vše krajský úřad oznamuje vrchnostenskému úřadu do Elčovic.

[26]
Dapplicat. Nr. 8209.

[27]
Eltschowitzer Amt! Mit der kreisämtlichen Entscheidung vom 8. Jänner 1545
[28]
Z. 17.761 wurde der Kontrakt iber cine von der Obrigkeit der Herrschaft Kltschowitz
[29]
an die Eheleute Thomas und Maria Fiala zur Errichtung cines Wirthshauses nächst
[30]
dem obrigkeitlichen Bräuhause emphiteutisch abverkaufte óde Grundtlàche per. 129 O
[31]
KI. wegen fehlender Nachweisung des Kigenthums des Verkäufers für null und
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nichtig erklärt.

[33]
Da die Eheleute Thomas und Maria Fiala nicht nur in der mit dem Berichte
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vom 9. Feber d. J. Z. 1171 vorgelegten, hier zurückfolgenden Eingabe, so wie auch
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in einem hochorts eingebrachten, im Anschlusse gleichfalls mitfolgenden Gesuche
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wicderholt erklärt hatten, dass sie den emphiteutischen Ankauf des in Rede stehenden
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Grundstückes per 1290 KI. unter den gegenwärtigen Verhältnissen bereits auf-
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gegeben, und in dem Dorfe Tschkin, zum Gute gleichen Namens gehörig, mittlerweile


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