a1_Ein.spezifisches Charaktermerkmal der Wohnungsverhältnisse in manchen Gebieten der Slowakei liegt in der Erscheinung, da mehrere verwandte oder nichtverwandte Familien gemeinsam ein Haus bewohnen. Gegenstand dieser Studie sind Fragen, die das Zusammenwohnen im mittelslowakischen Gebirgsdorf Čičmany betreffen. Den Ausgangspunkt für die Beschreibung und Analyse dieser Wohnungsverhältnisse liefert das unter den dortigen Ortsbewohnern, die der früheren Wohnverhältnisse eingedenkt
sind, gesammelte Material.
Die Einwohner von Čičmany nährten sich vorwiegend von Landwirtschaft und Schäferei. In vergangener Zeit bestanden für die Familien geringe Möglichkeiten aus Čičmany zu übersiedeln. Der Wohnungsaufenthalt der Bezirkseinwohner hing von den Vermögensverhältnissen der Familien insofern ab, als in jeder Generation das väterliche Vermögen auf so viele Teile aufgeteilt werden musste, als in den Familien an Söhnen vorhanden war (dieTöchter heirateten gewöhnlich äusser Haus ohne Vermögensansprüche). Nachdem die Familien ihre Anteile untereinander aufgeteilt und die Familien der Söhne aufgehört hatten, gemeinsam zu wirtschaften und sich gemeinsam zu verpflegen, bot sich ihnen nicht immer die Möglichkeit, sich eine selbständige Wohnung anzuschaffen, zu übersiedeln oder sich ein eigenes Haus zu bauen. Da das gesamte Vermögen, also auch Haus und Hof aufgeteilt wurde, bewohnten die Familien denjenigen Hausteil, der ihnen zufiel. Die Wohnsitze von Čičmany hatten bis Anfang unseres Jahrhunderts grösstenteils nur einen warmen und hellen Raum, eine Stube, die übrigen Räume des Hauses, der Flur und die Kammern waren kühle und dunkle Räume. Manche dieser Kammern (1-3 an der Zahl) befanden sich im Erdgeschoss, im unteren Teil des Hauses neben den Flur, weitere Kammern befanden sich im Bodenraum über den Erdgeschosskammern oder über der Stube. Bei der Teilung des Hauses konnten die Kammern nach der Anzahl der Brüder oder der Söhne des Vaters zugeteilt werden: wenn 6 Kammern vorhanden waren und 2 Brüder untereinander teilten, erhielt jeder von ihnen 3 Kammern, bei 3 Geschwistern erhielt jeder 2 Kammern usf. Ein einziger warmer und heller Raum, die Stube, konnte nicht anders als ideal
auf Winkel aufgeteilt werden, wo jede Familie ihr Bettlager hatte. Die übrige Stubeneinrichtung, den Backofen, den Feuerherd und den Tisch gebrauchten die so gesonderten Familien gemeinsam, auch wenn jede Familie für sich selbst gekocht und ihren Platz am gemeinsamen Tisch eingenommen hatte. Oft kam es vor, dass
sich eine Familie für ihren Stubenwinkel einen eigenen Tisch gekauft hatte (Diagr. 5)., a2_Den Familien stand nicht nur das Recht zu im Hause zu wohnen und ihren Wohnungsteil zu benutzen, sondern sie konnten auch ihren Teil verkaufen und zwar unabhängig den Stubenteil und die Kammer. So konnten die Mittwohner, wie die Ortsheimischen, die zusammenwohnenden Familien nannten, wechseln, nachdem sie ihren Wohnungsteil an eine andere Familie verkauft hatten. Deshalb waren die mitwohnenden Familien nicht nur Verwandte, sondern auch Familien ohne verwandtschaftliche Beziehungen. Wenn die Familie während der Zeit einer Generation keine Möglichkeit hatte, in ein selbständiges Haus einzuziehen, wuchs im betreffenden Wohnungsteil eine weitere Generation heran, sodass der ursprüngliche Teil, sei es die Hälfte, ein Drittel usf. weiter
aufgeteilt werden musste, sofern die verheirateten Geschwister nicht mehr zusammenwirtschaften wollten. So kam es oft vor, dass
nicht jede Familie einen gleichen Hausanteil besass. Oft unterschieden sich die Anteile der einzelnen mitwohnenden Familien ihrem Ausmasse nach von einer Wohnungshälfte bis zu einer geringen Raumfläche. Die Zahl der Mitbewohner des Hauses hatte jedoch ihre realen Grenzen, welche von den Verhältnissen der Wohnung abhingen. Der enge Stubenraum diente nicht allen Familien bzw. allen Mitgliedern der mitwohnenden Familien als gemeinsamer Schlafraum. Vor allem wurden auch die Kammern als Schlafräume benützt. Daher traf ich bei den dieser Verhältnisse kundigen Einheimischen keine solche Fälle vor, da ein Haus von mehr als acht Familien bewohnt wurde
(s. Familien-Diagramm)., a3_Die allgemeine Tendenz, notdürftigen Wohnungsverhältnissen zu entgehen, löste jede Familie nach eigenen Vermögensmöglichkeiten: die Familien konnten ihren Hausteil verkaufen und in einem anderen Haus käuflich einen grösseren Anteil erwerben oder ihr eigenes selbständiges Haus bauen, gewöhnlich auf dem Grundstück, das zum ursprünglichen Haus gehörte. In solchen Fällen gibt es in Wirtschaftshöfen oft Häuser, deren Bewohner ein gemeinsames Quartier bewohnt hatten. Oft wurde das Zusammenleben von Mitwohnern durch Brände liquidiert, worauf sich jede Einzelfamilie durch neuen Bau verselbständigt hatte. Ein definitives Ende verursachten der Mitwohnerschaft wirtschaftliche Verhältnisse, die seit dem zweiten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts den Familien ermöglicht hatten, dauernd ihre Gemeinde zu verlassen und ausserhalb dieser ihren Lebensunterhalt zu finden, wodurch sie andererseits der Unterkunftsnot in der Gemeinde selbst Abhilfe boten. Heute aber erinnert sich nur noch die ältere und mittlere Generation an die
Mitwohnerschaft von mehreren Familien in einem Hause. Diese
Generationen sind authentische Zeugen des Zusammenlebens
von Mitwohnern, das in der Gemeinde vor einigen Jahrzehnten
unterging und den gegenwärtigen Ansprüchen auch in der Wohnkultur die Bahn freigelegt hatte., and Článek zahrnuje poznámkový aparát