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verbieten, da, wo der Staat in seiner Sphüre Gutes schafft,') aber auch da, wo er Lasten zu tragen auferlegt, wie Steuern und Frohndienste, die, obgleich an sich nicht berechtigt,? ja unter Christen eigentlich unstatthaft, dennoch geleistet werden sollen, da sie zu leisten noch nicht sündigen heisst. Zur Sünde zwingt aber der Staat die Christen, indem er sie zum Kriege aufruft. Da, so wie überall, wo Sünde ge- boten wird, erreicht der Gehorsam seine Gránze, namentlich wenn die staatliche Gewalt im Dienste der Kirche und der Priesterschaft auf- tritt und zum Abfall vom rechten Glauben nóthigt. Wenn überhaupt jeder Glaubenszwang ein Übel ist, so ist derselbe, zu Gunsten der verleiteten Kirche geübt, ein doppeltes. Aber auch dann bedeutet das Reeht des Ungehorsams noch kein Recht, selbst Gewalt anzuwenden. Es sündigen sowol diejenigen, die die alte Kirche mit Gewalt schützen, als auch diejenigen, die für die Wahrheit des göttlichen Wortes in den Krieg ziehen, denn beide lügen, wenn sie beten: vergib uns unsere Sünden ....

In dem christlichen Staate und in der christlichen Gesellschaft, wie sie sich seit den Tagen Constantins ausgebildet, gibt es für den wahren Christen keine Stelle, ausser in den untersten Schichten, die nur gehorchen, ohne zu befehlen, die dienen, ohne zu herrschen. Jede Herrschaft, jede Stándegliederung verstósst gegen das Gebot der brü- derlichen Gleichheit (Luk. XXII, 24—27) Konige wollen den Christen ihr stolzes Joch auferlegen, da doch alle durch Christi Blut erkauft sind, und verachten die Kreatur, die ihnen ähnlich ist. Niemand kann König und in Wahrheit Christ zugleich sein. Constantin hätte das kaiserliche Diadem niederlegen müssen. Was das alte Gesetz noch gestattet hat, ist in dem neuen durch Christi Gesetz verboten. Ämter im Staate und in der Gemeinde darf der wahre Christ auch deswegen nicht bekleiden, weil er verpflichtet ist, die Gelegenheit zur Sünde zu meiden, die überall ihnen anklebt. Er darf nicht Richter sein, da er sich als solcher der Gefahr aussetzt, sich durch Geschenke beste- chen zu lassen, nach Gunst und Ungunst sein Urtheil zu fällen, un- redliche Zeugen zur Zeugenschaft aufrufend ihres Betruges mitschuldig zu werden, und vor allem, weil die Gesetze, die er handhaben wird, nicht die Besserung, sondern nur die Bestrafung der Schuldigen be-

! Nur dass die Macht gebietet und zwingt, wührend der Glaube dasselbe nur lehrt. Das alte Gesetz hat den Zwang zugelassen. [m neuen Gesetz sündigt derjenige, der zwingt, aber auch, wer sich widersetzt.

2) Die Worte des Apostels (Rom. XIII.) enthalten kein unter Brüdern gel- tendes Gebot.


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