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Scheine der göttlichen Gesetze heimtückisch verborgenen Fallstricke
des Antichrists übergeht, so dass wir diesen zweiten Theil als einen
besonderen Zraktat vom Antichrist unterscheiden können. !) Der
vierte Traktat endlich schliesst sich an den vorigen mit den Worten
an: „ich habe bereits einiges gesagt von den Widerwärtigkeiten des
Antichrists.“ Sein besonderes Thema besagt der Titel, der lautet: „von
der Grundlage der menschlichen Gesetze“. Gerade dieser letzte Traktat
der ganzen Gruppe deckt sich an sehr vielen Stellen mit der Replik
gegen Rokycana, an die auch Chelcicky deutlich anspielt, wenn er
sagt: ,Dies alles wird hier dargelegt, auf dass es deutlich werde, mit
welchen Gründen die Magister und die ganze Rotte des Antichrists
das Fegefeuer zu beweisen suchen. Was dagegen gesagt werden muss,
habe ich den Magistern geschrieben, sie haben es aber nicht ange-
nommen...“ Es ist demnach die Replik àlter als der Traktat von
der Grundlage der menschlichen Gesetze und wol auch als die ganze
Gruppe, zu der derselbe gehórt. In dieser findet sich nun wenigstens
eine Stelle, welche die Zeit der Abfassung errathen lisst und zwar
in dem Traktat vom Antichrist, wo Chelcicky der Vorgänge gedenkt,
welche sich in Bóhmen vor 40 Jahren abgespielt haben, als nach
Verkündigung des pápstlichen Ablasses die Menschen, um denselben
zu gewinnen, in die Kirchen strómten, dabei aber Geld und Seelen
verloren. Wenn damit Chelcicky, wie ich annehme,*) die von Johannes
XXIII. (am 2. Dezember 1411) erlassene und im J. 1412 in Bóhmen
verkündete Ablassbulle und ihre Folgen meint, so fällt die Abfassung
der besprochenen Traktatengruppe in den Anfang der fünfziger Jahre.
Kehren wir nun zu der Replik zurück, so wird durch das Resultat
dieser Untersuchung J. Jireceks Annahme bestätigt, der Verkehr
Chelcickys mit Rokycana habe vor der Rückkehr des letzteren nach
Prag (1448) seinen Anfang genommen. Ich vermuthe ferner, dass
die Replik nach HRokycanas Rückkehr entstand, als námlich dem
erwáhlten Erzbischofe wieder die Oberleitung des gesammten utra-
quistischen Klerus zufiel, denn Chel&ieky wendet sich an ihn, als an
denjenigen, ,der viel in sich trágt und von dem grosse Dinge end-
giltig besiegelt werden sollen."
!) In. der Olinützer Handschrift kommt dieser "heil zweimal vor, einmal ver-
bunden ınit denjenigen Kapiteln, die vom Leibe Christi handeln, das anderemal
unmittelbar hinter dem kurzen einleitenden 'l'raktat.
2) J. Jirećek und F, Schulz erblicken darin eine Anspielung auf die Wal-
fahrten, die im J. 1405 entstanden und die Johannes Hus in dem Traktate „de
sanguine Christi* bespricht.
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