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Scheine der göttlichen Gesetze heimtückisch verborgenen Fallstricke
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des Antichrists übergeht, so dass wir diesen zweiten Theil als einen
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besonderen Zraktat vom Antichrist unterscheiden können. !) Der
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vierte Traktat endlich schliesst sich an den vorigen mit den Worten
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an: „ich habe bereits einiges gesagt von den Widerwärtigkeiten des
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Antichrists.“ Sein besonderes Thema besagt der Titel, der lautet: „von
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der Grundlage der menschlichen Gesetze“. Gerade dieser letzte Traktat
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der ganzen Gruppe deckt sich an sehr vielen Stellen mit der Replik
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gegen Rokycana, an die auch Chelcicky deutlich anspielt, wenn er
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sagt: ,Dies alles wird hier dargelegt, auf dass es deutlich werde, mit
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welchen Gründen die Magister und die ganze Rotte des Antichrists
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das Fegefeuer zu beweisen suchen. Was dagegen gesagt werden muss,
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habe ich den Magistern geschrieben, sie haben es aber nicht ange-
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nommen...“ Es ist demnach die Replik àlter als der Traktat von
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der Grundlage der menschlichen Gesetze und wol auch als die ganze
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Gruppe, zu der derselbe gehórt. In dieser findet sich nun wenigstens
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eine Stelle, welche die Zeit der Abfassung errathen lisst und zwar
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in dem Traktat vom Antichrist, wo Chelcicky der Vorgänge gedenkt,
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welche sich in Bóhmen vor 40 Jahren abgespielt haben, als nach
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Verkündigung des pápstlichen Ablasses die Menschen, um denselben
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zu gewinnen, in die Kirchen strómten, dabei aber Geld und Seelen
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verloren. Wenn damit Chelcicky, wie ich annehme,*) die von Johannes
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XXIII. (am 2. Dezember 1411) erlassene und im J. 1412 in Bóhmen
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verkündete Ablassbulle und ihre Folgen meint, so fällt die Abfassung
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der besprochenen Traktatengruppe in den Anfang der fünfziger Jahre.
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Kehren wir nun zu der Replik zurück, so wird durch das Resultat
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dieser Untersuchung J. Jireceks Annahme bestätigt, der Verkehr
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Chelcickys mit Rokycana habe vor der Rückkehr des letzteren nach
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Prag (1448) seinen Anfang genommen. Ich vermuthe ferner, dass
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die Replik nach HRokycanas Rückkehr entstand, als námlich dem
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erwáhlten Erzbischofe wieder die Oberleitung des gesammten utra-
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quistischen Klerus zufiel, denn Chel&ieky wendet sich an ihn, als an
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denjenigen, ,der viel in sich trágt und von dem grosse Dinge end-
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giltig besiegelt werden sollen."
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!) In. der Olinützer Handschrift kommt dieser "heil zweimal vor, einmal ver-
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bunden ınit denjenigen Kapiteln, die vom Leibe Christi handeln, das anderemal
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unmittelbar hinter dem kurzen einleitenden 'l'raktat.
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2) J. Jirećek und F, Schulz erblicken darin eine Anspielung auf die Wal-
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fahrten, die im J. 1405 entstanden und die Johannes Hus in dem Traktate „de
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sanguine Christi* bespricht.
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