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I, Zur Frage von der Berechtigung des Krieges.

Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Christ Waffen führen und gebrauchen dürfe, ist nicht erst im 15. Jahrhunderte auf- geworfen worden. Die Kirche des Mittelalters hat dem Geistlichen die Theilnahme am Kriege verboten; er sollte auch darin vollkommen und so zu sagen christlicher sein als der Laie. Auf demselben Stand- punkte stand auch Mag. Johannes Hus, als er gegen die päpstliche Kreuzbulle auftrat. Der Aufruf zum Kriege gegen Christen schien ihm der Theilnahme am Kriege gleichzukommen.

Am Anfange des Hussitenkrieges gewann die Frage, ob und wie das Christentum mit der Kriegsführung verträglich sei, eine grosse Bedeutung (vgl. o. S. 8 ff.), und auf den weiteren Fortgang der Be- wegung hat die Art und Weise, wie sie von verschiedener Weise be- antwortet wurde, einen nicht unwesentlichen Einfluss ausgeübt. Auch hängt mit derselben Frage eine nicht geringe Menge von Traktaten zusammen. Vor allem das oben S. 12 berührte Gutachten der Magi- ster (A.). Wie und wann es entstanden sei, darüber berichtet nur ein Zeitgenosse, Nikolaus von Pilgram, der in seiner Taboritenchro- nik (Hófler Ss. II, 481) erzählt, anfangs habe man die Wahrheit ohne Krieg (sine bellicis difficultatibus) vertheidigen wollen, später habe aber das Volk notgedrungen (ex necessitate, non voluntate) den Krieg, aber bloss um die Wahrheit gegen Angriff zu vertheidigen begonnen, und zwar infolge eines Beschlusses sowol der Prager Magister als auch anderer Priester (consilio magistrorum Pragensium et aliorum sacerdotum pro tunc populum gubernantium). Die Erzählung des Ni- kolaus stammt aus der Apologie der Taboriten v. J. 1431 (a. a. O. S. 687), der sie wörtlich entnommen ist, und aus der zugleich her- vorgeht, dass die anderen Priester eben die der Taboriten waren, oder vielmehr die geistlichen Führer der Scharen, aus denen bald darauf die Taboriten hervorgehen sollten. (B ellum erectum est ex magistrorum


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