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I, Zur Frage von der Berechtigung des Krieges.

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Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Christ Waffen
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führen und gebrauchen dürfe, ist nicht erst im 15. Jahrhunderte auf-
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geworfen worden. Die Kirche des Mittelalters hat dem Geistlichen die
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Theilnahme am Kriege verboten; er sollte auch darin vollkommen
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und so zu sagen christlicher sein als der Laie. Auf demselben Stand-
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punkte stand auch Mag. Johannes Hus, als er gegen die päpstliche
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Kreuzbulle auftrat. Der Aufruf zum Kriege gegen Christen schien
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ihm der Theilnahme am Kriege gleichzukommen.

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Am Anfange des Hussitenkrieges gewann die Frage, ob und wie
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das Christentum mit der Kriegsführung verträglich sei, eine grosse
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Bedeutung (vgl. o. S. 8 ff.), und auf den weiteren Fortgang der Be-
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wegung hat die Art und Weise, wie sie von verschiedener Weise be-
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antwortet wurde, einen nicht unwesentlichen Einfluss ausgeübt. Auch
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hängt mit derselben Frage eine nicht geringe Menge von Traktaten
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zusammen. Vor allem das oben S. 12 berührte Gutachten der Magi-
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ster (A.). Wie und wann es entstanden sei, darüber berichtet nur
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ein Zeitgenosse, Nikolaus von Pilgram, der in seiner Taboritenchro-
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nik (Hófler Ss. II, 481) erzählt, anfangs habe man die Wahrheit ohne
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Krieg (sine bellicis difficultatibus) vertheidigen wollen, später habe
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aber das Volk notgedrungen (ex necessitate, non voluntate) den Krieg,
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aber bloss um die Wahrheit gegen Angriff zu vertheidigen begonnen,
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und zwar infolge eines Beschlusses sowol der Prager Magister als
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auch anderer Priester (consilio magistrorum Pragensium et aliorum
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sacerdotum pro tunc populum gubernantium). Die Erzählung des Ni-
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kolaus stammt aus der Apologie der Taboriten v. J. 1431 (a. a. O.
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S. 687), der sie wörtlich entnommen ist, und aus der zugleich her-
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vorgeht, dass die anderen Priester eben die der Taboriten waren, oder
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vielmehr die geistlichen Führer der Scharen, aus denen bald darauf
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die Taboriten hervorgehen sollten. (B ellum erectum est ex magistrorum


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