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XXXIV
Diese Kompaktaten werden am 30. Mai von der Deputacio pro communi-
bus genehmigt, mit Ausnahme ihres ersten, die Jurisdiktion über die Konzils-
mitglieder und die Kurialen betreffenden Artikels, der einem aus Mitgliedern alter
Deputationen zu bildenden Ausschuß zur Prüfung und Berichterstattung über-
wiesen wird. Gleichzeitig beauftragt die Deputacio, einem Antrage des Erz-
bisehofs von 'larentaise entsprechend, die Bischófe von Vieh und von Ver-
celli, den Abt von Ambronay und Johannes von Bachenstein mit der Aus-
führung der Kompaktaten und besonders mit den erforderlichen Verhand-
lungen mit Basel.
Die Kompaktaten werden am 3. Juni auch in der Generalkongregation
angenommen!, aber sicher ohne jenen von der Deputaecio pro communibus
beanstandeten ersten Artikel. Denn dieser Artikel bildet von jetzt an den.
Gegenstand mehrwóchentlieher Verhandlungen in den Deputationen.
Zunächst tagt am 7. und 8. Juni der schon oben erwähnte, am 30. Mai
oder an einem der folgenden Tage eingesetzte Ausschuß. Das Ergebnis
seiner Beratungen liegt bereits am 9. Juni der Deputaeio pro communibus
vor, bleibt aber dort vorláufig noch unerórtert, vielleicht weil man erst die
Entscheidungen der anderen Deputationen abwarten wollte. Am 16. Juni
lassen dann die Deputaciones reformatorii und íidei ihre Beschlüsse mitteilen.
Die Deputacio reformatorii, deren Besehluf von Hüglin im Wortlaut ange-
führt wird, verlangt, da die Jurisdiktion über die Inkorporierten und
über die am Konzil weilenden Gesandten und deren Gefolge ausschließlich
dem Auditor eamere oder dessen Stellvertreter zustehen solle, jedoch unter
dem Beirat zweier Ausschüsse, der sogenannten ,assessores auditori camere",
von denen der eine aus Prálaten, der andere aus Vertretern der niederen
Geistliehkeit gebildet werde, und in die jede Deputation monatlieh je ein
Mitglied entsende. Die Deputacio fidei wünscht, daf& der Beschluf einem
Ausschuß zur Nachprüfung und endgültigen Fassung überwiesen werde.
Diesem Vorschlag tritt auch die Deputacio pro communibus nach einer nicht
ganz einwandfreien Abstimmung bei.
Der Ausschuß, in den die Deputacio pacis zwei, die anderen Depu-
tationen je vier Mitglieder abordnen, berät noch am 16. Juni, aber ohne
Zuziehung der Vertreter der Deputacio pro communibus. Infolgedessen pro-
testieren der Bischof von Vercelli und Johannes von Bachenstein in der
Generalkongregation vom 17. Juni gegen die Annahme des dort vorgelegten
Konkordates der Duodecim. Sie verlangen die Kassierung des Ausschuß-
beschlusses und erneute Beratung in der Deputacio pro communibus wegen
1 Meine Angabe auf S. 170 Anm. 2, daß die „capitula et compactata* von
Segovia inhaltlich mitgeteilt seien, beruht auf einem Irrtum. Es handelt sich bei Segovia
um die Vereinharungen der oben erwähnten vier Deputierten und derjenigen der anderen
Deputationen mit Basel,
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