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Diese Kompaktaten werden am 30. Mai von der Deputacio pro communi-
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bus genehmigt, mit Ausnahme ihres ersten, die Jurisdiktion über die Konzils-
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mitglieder und die Kurialen betreffenden Artikels, der einem aus Mitgliedern alter
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Deputationen zu bildenden Ausschuß zur Prüfung und Berichterstattung über-
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wiesen wird. Gleichzeitig beauftragt die Deputacio, einem Antrage des Erz-
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bisehofs von 'larentaise entsprechend, die Bischófe von Vieh und von Ver-
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celli, den Abt von Ambronay und Johannes von Bachenstein mit der Aus-
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führung der Kompaktaten und besonders mit den erforderlichen Verhand-
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Die Kompaktaten werden am 3. Juni auch in der Generalkongregation
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angenommen!, aber sicher ohne jenen von der Deputaecio pro communibus
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beanstandeten ersten Artikel. Denn dieser Artikel bildet von jetzt an den.
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Gegenstand mehrwóchentlieher Verhandlungen in den Deputationen.
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Zunächst tagt am 7. und 8. Juni der schon oben erwähnte, am 30. Mai
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oder an einem der folgenden Tage eingesetzte Ausschuß. Das Ergebnis
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seiner Beratungen liegt bereits am 9. Juni der Deputaeio pro communibus
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vor, bleibt aber dort vorláufig noch unerórtert, vielleicht weil man erst die
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Entscheidungen der anderen Deputationen abwarten wollte. Am 16. Juni
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lassen dann die Deputaciones reformatorii und íidei ihre Beschlüsse mitteilen.
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Die Deputacio reformatorii, deren Besehluf von Hüglin im Wortlaut ange-
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führt wird, verlangt, da die Jurisdiktion über die Inkorporierten und
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über die am Konzil weilenden Gesandten und deren Gefolge ausschließlich
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dem Auditor eamere oder dessen Stellvertreter zustehen solle, jedoch unter
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dem Beirat zweier Ausschüsse, der sogenannten ,assessores auditori camere",
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von denen der eine aus Prálaten, der andere aus Vertretern der niederen
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Geistliehkeit gebildet werde, und in die jede Deputation monatlieh je ein
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Mitglied entsende. Die Deputacio fidei wünscht, daf& der Beschluf einem
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Ausschuß zur Nachprüfung und endgültigen Fassung überwiesen werde.
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Diesem Vorschlag tritt auch die Deputacio pro communibus nach einer nicht
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ganz einwandfreien Abstimmung bei.
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Der Ausschuß, in den die Deputacio pacis zwei, die anderen Depu-
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tationen je vier Mitglieder abordnen, berät noch am 16. Juni, aber ohne
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Zuziehung der Vertreter der Deputacio pro communibus. Infolgedessen pro-
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testieren der Bischof von Vercelli und Johannes von Bachenstein in der
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Generalkongregation vom 17. Juni gegen die Annahme des dort vorgelegten
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Konkordates der Duodecim. Sie verlangen die Kassierung des Ausschuß-
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beschlusses und erneute Beratung in der Deputacio pro communibus wegen
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1 Meine Angabe auf S. 170 Anm. 2, daß die „capitula et compactata* von
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Segovia inhaltlich mitgeteilt seien, beruht auf einem Irrtum. Es handelt sich bei Segovia
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um die Vereinharungen der oben erwähnten vier Deputierten und derjenigen der anderen
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Deputationen mit Basel,
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