EN | ES |

268

268


Javascript seems to be turned off, or there was a communication error. Turn on Javascript for more display options.

index   < Page >

382

kannten Ulricus Schoff. Dieser gehôrte dem bekannten schlesi- schen Adelsgeschlechte der Schaffgotsche an; er hatte mehrere Praebenden inne, war Kanonikus von Olmütz, Propst von St. Egid in Breslau und war »clericus et familiaris Caroli IV. Ro- manorum imperatoris.« Wir können demnach jenen Ulrich Schoff als den ersten uns bekannten Archivar des böhmischen Kronarchives bezeichnen.

IV. Entsprechend den in der erwähnten Bestellungsurkunde getroffenen Bestimmungen über die Amtsobliegenheiten des böhmischen Staatsarchivars wurden schon während der Regie- rungszeit Kaiser Karls IV. Kopialbücher der Urkunden des böh- mischen Staatsarchives angelegt. Überblicken wir die diesbezüg- lichen Handschriften, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß wir es hier eigentlich mit zwei Gruppen von Kopialbüchern zu tun haben. Die eine Gruppe von Handschriften repräsentiert eine vollstindigere Sammlung von Kronarchivsurkunden (bis 400 an der Zahl), welche von den einzelnen Handschriften in ver- schiedener Vollständigkeit wiedergegeben wird. Die andere Handschriftengruppe stellt nur einen Torso eines Kopialbuches des Kronarchives dar, in dem sich nur bis 60 Stücke verzeich- net finden, Die einzelnen Handschriften weisen nur geringe Ab- weichungen, Auslassungen und Umgruppierungen auf. Wir kón- nen somit von einem gróBeren und einem kleineren uns erhal- ten gebliebenen Kopialbuche des bóhmischen Kronarchivs aus der Zeit Kaiser Karls IV. sprechen, Ein hóherer Wert als allen anderen uns bekannten Handschriften muf zweifellos dem Co- dex sign. VI Fb 5 der Lobkowitzschen Bibliothek in Raudnitz zuerkannt werden. Dieser Raudnitzer Codex zeigt uns so recht anschaulich, wie das bóhmische Staatsarchiv unter Karl IV. in einzelne Gruppen nach Ausstellern geordnet war. Auf pag. 292 dieser Handschrift lesen wir eine für die Frage nach der Her- kunft dieses Kopialbuches hochwichtige Notiz und zwar den Hinweis darauf, daß wir am Ende des vorliegenden Kopial- buches zahlreiche Urkunden schlesischer Fürsten wie anderer »souverüner« Personen (»communium personarum«) vorfinden sollen. Gehen wir dieser Sache nach, so finden wir, daB tatsách- lich im Raudnitzer Codex von pag. 512 an die angekündigten Urkunden nachgetragen erscheinen. Der oberwühnten Notiz können wir entnehmen, da die in der Raudnitzer Handschrift auf pag. 41—510 eingetragenen Urkunden aus einem bereits bestehenden Kopialbuche abgeschrieben wurden. Letzteres Ko- pialbuch muß, da die jüngste in ihm verzeichnete Urkunde zum Jahre 1361 datiert ist, erst nach diesem Zeitpunkte entstanden sein. Die Abschriftnahme dieses Kopialbuches wird im Bres- lauer Ratsarchiv erfolgt sein, wo damals sicherlich jene Urkun- den verwahrt wurden, welche der eben besprochene Nachtrag


Download XMLDownload textManuscript line viewFacsimile