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kannten Ulricus Schoff. Dieser gehôrte dem bekannten schlesi-
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schen Adelsgeschlechte der Schaffgotsche an; er hatte mehrere
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Praebenden inne, war Kanonikus von Olmütz, Propst von St.
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Egid in Breslau und war »clericus et familiaris Caroli IV. Ro-
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manorum imperatoris.« Wir können demnach jenen Ulrich
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Schoff als den ersten uns bekannten Archivar des böhmischen
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Kronarchives bezeichnen.

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IV. Entsprechend den in der erwähnten Bestellungsurkunde
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getroffenen Bestimmungen über die Amtsobliegenheiten des
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böhmischen Staatsarchivars wurden schon während der Regie-
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rungszeit Kaiser Karls IV. Kopialbücher der Urkunden des böh-
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mischen Staatsarchives angelegt. Überblicken wir die diesbezüg-
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lichen Handschriften, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß wir
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es hier eigentlich mit zwei Gruppen von Kopialbüchern zu tun
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haben. Die eine Gruppe von Handschriften repräsentiert eine
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vollstindigere Sammlung von Kronarchivsurkunden (bis 400
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an der Zahl), welche von den einzelnen Handschriften in ver-
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schiedener Vollständigkeit wiedergegeben wird. Die andere
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Handschriftengruppe stellt nur einen Torso eines Kopialbuches
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des Kronarchives dar, in dem sich nur bis 60 Stücke verzeich-
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net finden, Die einzelnen Handschriften weisen nur geringe Ab-
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weichungen, Auslassungen und Umgruppierungen auf. Wir kón-
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nen somit von einem gróBeren und einem kleineren uns erhal-
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ten gebliebenen Kopialbuche des bóhmischen Kronarchivs aus
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der Zeit Kaiser Karls IV. sprechen, Ein hóherer Wert als allen
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anderen uns bekannten Handschriften muf zweifellos dem Co-
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dex sign. VI Fb 5 der Lobkowitzschen Bibliothek in Raudnitz
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zuerkannt werden. Dieser Raudnitzer Codex zeigt uns so recht
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anschaulich, wie das bóhmische Staatsarchiv unter Karl IV. in
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einzelne Gruppen nach Ausstellern geordnet war. Auf pag. 292
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dieser Handschrift lesen wir eine für die Frage nach der Her-
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kunft dieses Kopialbuches hochwichtige Notiz und zwar den
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Hinweis darauf, daß wir am Ende des vorliegenden Kopial-
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buches zahlreiche Urkunden schlesischer Fürsten wie anderer
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»souverüner« Personen (»communium personarum«) vorfinden
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sollen. Gehen wir dieser Sache nach, so finden wir, daB tatsách-
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lich im Raudnitzer Codex von pag. 512 an die angekündigten
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Urkunden nachgetragen erscheinen. Der oberwühnten Notiz
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können wir entnehmen, da die in der Raudnitzer Handschrift
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auf pag. 41—510 eingetragenen Urkunden aus einem bereits
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bestehenden Kopialbuche abgeschrieben wurden. Letzteres Ko-
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pialbuch muß, da die jüngste in ihm verzeichnete Urkunde zum
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Jahre 1361 datiert ist, erst nach diesem Zeitpunkte entstanden
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sein. Die Abschriftnahme dieses Kopialbuches wird im Bres-
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lauer Ratsarchiv erfolgt sein, wo damals sicherlich jene Urkun-
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den verwahrt wurden, welche der eben besprochene Nachtrag


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