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Augustiner - Chorherren - Stift zu St. Aegidius in Wittingau. 1676—1682.

1682

zwôlfften haben sich Ihre firstl. gnaden zu Schwarzenberg hóchlich be- schwehret, dass sie Geistlichen gegen Ihme, als Patrono, allen Respect verlohren, wider Ihne vierzehen Tage nacheinander, nicht ohne grofie àrgernus des ganzen Bechiner Creifles, coram Venerabili den 108. Psalm: Domine laudem meam ne tacueris etc. offentlich gebettet, auf offentlicher Canzel wider seine Beambten vndt Bedienten geprediget, vndt Ihnen so gahr die heiligen Sacramenta verwaigert, auch noch viel anderen excessus verübet hetten. Gleichwie nun Ihre Mayestit diesen passum an den Erzbischoffen zu Prag, alslocus ordinarius remittiret, auch Ihre fürstl. gnaden zu Schwarzenberg vnter einstem, dahin verwiesen: Also werden auch Sie alldorten dafi weitere zu vernehmen haben.

Anlangendt dreyzehendtens die privatgravamina, welche Er Herr Probst zu Wittingau wider die Stadt allda zu haben vermainen, wollen Ihre Mayestàt dieselbe allhier, gestaldten in der Resolution de 1660 auch ge- Schehen , nicht mitberühren, sondern ihnen Geistlichen per expressum reservirt haben.

Schlüsslich, vndt vierzehendten haben Ihre Mayestät auch diefes wahr- genommen, daß Er Probst zu Wittingau noch immerdar den gedanken eines Standtmessigen Prálatens führen thue, vndt dardurch zu vielen oppositio- nibus insonderheit aber dahin verlaithet worden, daf Er auch in diesen seinen letzt eingereichten Schrifften Ihrer fürstl. Gnaden zu Schwarzenberg, daß Jus Patro- natus, vnerachtet Ihre Majestát dieses dubium schon 1671 den 21. Januarij durch eine gemessene vndt verschiedene andere darauff erfolgte Resolutiones decidirt haben, in neuen Zweiffel ziehen dürffen; Vndt aber Ihro Mayestàt, daf die Probsten zu Wittingau vndt Borowan iemahlen Standmessige Praelaten gewesen wühren, oder aber bey denen landtügen vndt Landes Zusammenkunfften iemahlen sessionem publicum gehabt hetten, aus dessen eiugelangten Schritlten nicht befunden kónnen, sondern vielmehr dafi Widerspihl vernommen : Alf) würdt Er dergleichen Standmessigen anrühmung sich hinführo gàntzlichen zu ent- halten, Ihro gnaden zu Schwarzenberg für das ihme anvertrauten Stiffts Patronum zu erkennen, vndt sich im Vebrigen dene Resolution vom 21. Januarij 1671 gemees zu verhalten wissen.

Nachdeme auch aus denen eingangs angezogenen Resolutionibus Klahr er- hollet, daB Sie Geistlichen Veber dasienige, waf darinnen enthalten sich aller ferneren Ansprüche enteussern, Vndt dargegen Er Probst vndt Convent albereith Anno 1664 den 18. Octobris auch würcklieh vndt gantz billich gethan, verreversieren sollen, beuorab die in mehr allegirten resolutionibus so hoch ein- gebundene Danckbarkeit von selbsten erfordert, daf) Sie bey dem ienigen, Wal Sie ex mera pietate, et liberalitate Austriaca Widerbekommen, Vndt gleichwohl, der letzt vorbeygangenen taxirung nach, gegen Einmal hundert Tausendt gulden sich belauffet, dermahlen zufrieden leben, vndt Ihre fürstl. gnaden, als Patronum, viel- mehr durch danknehmige erkandtnus zu mehreren Wohlthaten provociren, als immerdar zu neuen Miflhólligkeiten anla geben: Alf wollen Thre Mayestat ob- berührte de 1631, 1633, 1638 vndt 1660 ergangene wie auch dero eigene resolutiones vom 21. Januarij 1671, 22. Octobris und 20. Novembris 1672 vndt 12. Aprilis 1673 hiemit nochmahlen corroboriret vndt Ihnen daf silentium perpetuum imponirt, vndt also diesen differentien ein für alle mahl ein gintzliche entschafft gemacht haben. Wornach sie sich nunmehro zu achten, vndt ihrem Geistlichen Beruff ruhig nachzuleben wissen werden. Vnd es verbleiben Ihre Mayestat Ihme Herrn Probsten, wie auch Ihnen Geistlichen im Vebrigen mit gnaden wohlgewogen. Decretum per Imperatoriam Regiamque Maiestatem in Consilio Bohemico Aulico Viennae, die 6*9 Novembris 1676. Adolff Wratislaw graff von Sternberg. J. v. Tam. 138.

Vergleich zwischen dem Rathe der Stadt Wittingau und dem Kl. daselbst wegen

vier strittiger Häuschen, und Genehmigung desselben durchJohann Friedrich Graf von Waldstein, Erzbischof von Prag. 3. December 1682. o. 0.!) 139

1) Uebernahmsinventar der Aufhebungscommission des Kls. Wittingau.


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