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Augustiner - Chorherren - Stift zu St. Aegidius in Wittingau. 1676—1682.

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1682

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zwôlfften haben sich Ihre firstl. gnaden zu Schwarzenberg hóchlich be-
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schwehret, dass sie Geistlichen gegen Ihme, als Patrono, allen Respect verlohren,
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wider Ihne vierzehen Tage nacheinander, nicht ohne grofie àrgernus des ganzen
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Bechiner Creifles, coram Venerabili den 108. Psalm: Domine laudem meam ne
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tacueris etc. offentlich gebettet, auf offentlicher Canzel wider seine Beambten vndt
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Bedienten geprediget, vndt Ihnen so gahr die heiligen Sacramenta verwaigert, auch
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noch viel anderen excessus verübet hetten. Gleichwie nun Ihre Mayestit diesen
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passum an den Erzbischoffen zu Prag, alslocus ordinarius remittiret,
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auch Ihre fürstl. gnaden zu Schwarzenberg vnter einstem, dahin verwiesen:
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Also werden auch Sie alldorten dafi weitere zu vernehmen haben.

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Anlangendt dreyzehendtens die privatgravamina, welche Er Herr Probst
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zu Wittingau wider die Stadt allda zu haben vermainen, wollen Ihre
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Mayestàt dieselbe allhier, gestaldten in der Resolution de 1660 auch ge-
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Schehen , nicht mitberühren, sondern ihnen Geistlichen per expressum reservirt
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haben.

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Schlüsslich, vndt vierzehendten haben Ihre Mayestät auch diefes wahr-
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genommen, daß Er Probst zu Wittingau noch immerdar den gedanken eines
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Standtmessigen Prálatens führen thue, vndt dardurch zu vielen oppositio-
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nibus insonderheit aber dahin verlaithet worden, daf Er auch in diesen seinen letzt
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eingereichten Schrifften Ihrer fürstl. Gnaden zu Schwarzenberg, daß Jus Patro-
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natus, vnerachtet Ihre Majestát dieses dubium schon 1671 den 21. Januarij
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durch eine gemessene vndt verschiedene andere darauff erfolgte Resolutiones
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decidirt haben, in neuen Zweiffel ziehen dürffen; Vndt aber Ihro Mayestàt, daf
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die Probsten zu Wittingau vndt Borowan iemahlen Standmessige Praelaten
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gewesen wühren, oder aber bey denen landtügen vndt Landes Zusammenkunfften
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iemahlen sessionem publicum gehabt hetten, aus dessen eiugelangten Schritlten
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nicht befunden kónnen, sondern vielmehr dafi Widerspihl vernommen : Alf) würdt
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Er dergleichen Standmessigen anrühmung sich hinführo gàntzlichen zu ent-
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halten, Ihro gnaden zu Schwarzenberg für das ihme anvertrauten Stiffts Patronum
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zu erkennen, vndt sich im Vebrigen dene Resolution vom 21. Januarij 1671
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gemees zu verhalten wissen.

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Nachdeme auch aus denen eingangs angezogenen Resolutionibus Klahr er-
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hollet, daB Sie Geistlichen Veber dasienige, waf darinnen enthalten sich
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aller ferneren Ansprüche enteussern, Vndt dargegen Er Probst vndt Convent
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albereith Anno 1664 den 18. Octobris auch würcklieh vndt gantz billich gethan,
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verreversieren sollen, beuorab die in mehr allegirten resolutionibus so hoch ein-
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gebundene Danckbarkeit von selbsten erfordert, daf) Sie bey dem ienigen, Wal Sie
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ex mera pietate, et liberalitate Austriaca Widerbekommen, Vndt gleichwohl, der
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letzt vorbeygangenen taxirung nach, gegen Einmal hundert Tausendt gulden sich
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belauffet, dermahlen zufrieden leben, vndt Ihre fürstl. gnaden, als Patronum, viel-
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mehr durch danknehmige erkandtnus zu mehreren Wohlthaten provociren, als
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immerdar zu neuen Miflhólligkeiten anla geben: Alf wollen Thre Mayestat ob-
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berührte de 1631, 1633, 1638 vndt 1660 ergangene wie auch dero eigene
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resolutiones vom 21. Januarij 1671, 22. Octobris und 20. Novembris 1672
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vndt 12. Aprilis 1673 hiemit nochmahlen corroboriret vndt Ihnen daf
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silentium perpetuum imponirt, vndt also diesen differentien ein für alle mahl ein
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gintzliche entschafft gemacht haben. Wornach sie sich nunmehro zu achten, vndt
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ihrem Geistlichen Beruff ruhig nachzuleben wissen werden. Vnd es verbleiben
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Ihre Mayestat Ihme Herrn Probsten, wie auch Ihnen Geistlichen im Vebrigen
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mit gnaden wohlgewogen. Decretum per Imperatoriam Regiamque Maiestatem
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in Consilio Bohemico Aulico Viennae, die 6*9 Novembris 1676. Adolff
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Wratislaw graff von Sternberg. J. v. Tam. 138.

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Vergleich zwischen dem Rathe der Stadt Wittingau und dem Kl. daselbst wegen

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vier strittiger Häuschen, und Genehmigung desselben durchJohann Friedrich
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Graf von Waldstein, Erzbischof von Prag. 3. December 1682. o. 0.!) 139

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1) Uebernahmsinventar der Aufhebungscommission des Kls. Wittingau.


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