EN | ES |

1104

1104


Javascript seems to be turned off, or there was a communication error. Turn on Javascript for more display options.

index   < Page >

144 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

Protiwin und Netolitz. Unserer Meinung nach könnte die Justizverwaltung auf diesen beiden Herrschaften dem Wodnianer Rechtsfreund Buller dergestalt anvertraut werden, dass er bei den wöchentlichen Gerichtsstagen auf beiden Herrschaften persönlich selbst erscheinen, dabei das angeordnete Justizprotokoll selbst führen, und überhaupt alle Justizgeschäfte nach den vorausgeschickten Grundsätzen be- sorgen müsste. Wir haben also denselben durch das Protiwiner Wirthschaftsamt bereits befragen lassen, ob er auf diese Art die Justizverwaltung von beiden Herr- schaften gegen eine jährliche Belohnung von 200 fl. zusammen, u. zw. zur Hälfte an Naturalien, nebst Passirung der Hospitalität auf jeder Herrschaft übernehmen wollte.

Worlik und Krzesstiowitz. Die von dem Piseker Syndicus Zwierzina verlangte jàhrliche Bestallung von 100 fl. am Gelde, 3 Fass Bier, 3 Strich Weizen und 5 Strich Korn sind wir nicht abgeneigt demselben zu bewilligen, jedoch mit der Bedingung, dass er nebst Worlik auch das unweit Pisek liegende Gut Krzesstiowiz mit übernehmen, auf beiden Herrschaften bei den Gerichtstagen jedesmal erscheinen, dabei das Justizprotokoll führen, und überhaupt alle Justizgescháfte nach den obigen Regeln gehörig besorgen soll. Wobei er noch jedesorts die Hospitalitàt zu geniessen hátte, und immer durch herrschaftlichen Zug abgeholet und zurückgeführet werden würde.

Winterberg und Przetschin. Wir haben den Bergreichensteiner Rathmann Prinz bereits befragen lassen, ob er die Justizverwaltung bei Winterberg und Przet- schin nicht auf folgende Art übernehmen wollte, dass er nämlich zu Winter- berg selbst erscheinen, das Protokoll führen, und die übrigen gerichtlichen Geschäfte besorgen möchte. Wofür demselben nebst Hospitalität und herrschaftlicher Gelegenheit für jeden Gerichtstag, mithin alle Wochen 1 fl. 30 kr. aus den Reuten abgefolget würden. Da aber das Gut Przetschin ziemlich weit entlegen ist, so müsste allda die Justiz nur auf jene Art, wie wir solches bei Prachatitz und Bzy festgesetzt haben, durch das Amt selbst, jedoch unter der Leitung des erwähnten Prinz ver- waltet werden; welcher sich Anfangs in dem ersten halben Jahr etwa alle Monate einmal, später, wenn die Sache in Gang gebracht sein würde, noch seltener und allenfalls nur vierteljährig dahin zu begeben, und alles genau Zu untersuchen hätte. Für jeden dergleichen Gang würde er, eben wie bei Winterberg, 1 f. 30 kr. be- kommen.

Cheinow. Den Taborer Syndicus Nowak haben wir gleichfalls schon einver- nehmen lassen, ob er nicht das Justizwesen auf dieser Herrschaft auf die nämliche Art und mit eben den Bedingungen, wie wir solches in Ansehen des Prinz bei Winterberg eben beschrieben haben, einzurichten und zu führen Willens sei.

Postelberg, Lobosiz, Werschowitz, Tauschetin, Neuschloss, Gross Lippen und Mohr. Damit auf der entfernten Postelberger Seite die Justiz ebenfalls ordnungs-


Download XMLDownload textManuscript line viewFacsimile