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Raabisace na panství města Hradce Králové 1786. 121
zur Herstellung oder Vorbesserung der Strassen von einer Gemeinde zur andern inner
der Gränzen der Herrschaft gebrauchen lassen, und hierzu ihren verhältniss-
mässigen Beitrag, so wie die Erbpächter in dem Umfang ihrer überkommenen Pos-
sessionen leisten wollen.
Um aber auch diesen verhältnissmässigen Beitrag gleich dermalen im voraus
zu bestimmen, und andurch allen Streitigkeiten vorzubeugen, so werden hiebei
a) alle nöthige Arbeitstäge mit Fuhren von 2 Pferden nebst dem Knechte
auf 24 kr., die Handarbeitstäge aber auf 7 kr. angeschlagen; somit
b) die erforderliche Arbeitstäge jederzeit unter sammentliche Unterthanen
und Dorfsgemeinden, die von der neuen Arbeit Nutzen haben, nach dem Maass der
Besitzung von Metzen Grundes vertheilt, und der auf jeden ausfallende Betrag durch
Verrichtung der Arbeiten mit Fuhren bei den bespannten, und mit Handarbeiten
bei den unbespannten Unterthanen erstattet werden.
18° Werden die Unterthanen und Erbpächtere die für die Vollendung der
schon vorhin angefangenen und dermal vollendeten geometrischen Ausmessung, dann
für die neue Berechnung und Classification ihrer Rustical- und deren in Erbpacht
überkommenen obrigkeitlichen Maierschaftsgründen aufgeloffene und aus den Renten
vorgeschossene Kosten nach der Quantitàt und Qualitàt ihrer Possessionen à 1. Jan.
1784 [sic] anfangend in 10 jàhrigen Fristen und Raten ersetzen. So wie
19° diejenige Unterthanen, die Maierschaftsgebüwde käuflich übernommen
haben, den hiefür paktirten Kaufschilling in 3 Jahresfristen und Raten à 1. Jan.
1783 [sic] anfangend ganz unfehlbar bezahlen werden.
20" Geloben und versprechen die Unterthanen und Erbpàchter, allen in
diesem Contracte enthaltenen Verbindlichkeiten genau und getreulich nachzukommen,
und unterwerfen sich widrigen Falls denen unter cinem bedungenen Ahndungen; so
wie der Obrigkeit frei stehen solle, die ungehorsame Unterthanen und saumselige
Zahler mit den bei dem emphitewtischen Robotabolitionsystem gewôhnlichen Zwangs-
mitteln zur Zahlung und Verrichtung ihrer Schuldigkeiten zu verhalten.
So geschehen königl. Kreis- und Leibgedingstadt Königgratz den *) 24.
Januar 1786.
*) Dotud vše psáno jednou rukou, odtud rozdílnými rukami.
(Реёеё: Dvojhlavý orel, na prsou se lvem českým, a s opísem: Kays. kón. Kameraladmini-
strations-Sigill.)
Johann Joseph Erben mp.
tubernialrath und Robotabolitions-Hofkommissär.
Stará pečeť nepochybné Hradecká, ale lev jest bez písmene G; nad ním: S. Grece.
Johann Nepom. Kříž [?]
Primator und Wirtschaftsadministrator, p. t. Bůrgermeister.
Archiv Český XXV. 16