EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
Raabisace na panství města Hradce Králové 1786. 121

[2]
zur Herstellung oder Vorbesserung der Strassen von einer Gemeinde zur andern inner
[3]
der Gränzen der Herrschaft gebrauchen lassen, und hierzu ihren verhältniss-
[4]
mässigen Beitrag, so wie die Erbpächter in dem Umfang ihrer überkommenen Pos-
[5]
sessionen leisten wollen.

[6]
Um aber auch diesen verhältnissmässigen Beitrag gleich dermalen im voraus
[7]
zu bestimmen, und andurch allen Streitigkeiten vorzubeugen, so werden hiebei

[8]
a) alle nöthige Arbeitstäge mit Fuhren von 2 Pferden nebst dem Knechte
[9]
auf 24 kr., die Handarbeitstäge aber auf 7 kr. angeschlagen; somit

[10]
b) die erforderliche Arbeitstäge jederzeit unter sammentliche Unterthanen
[11]
und Dorfsgemeinden, die von der neuen Arbeit Nutzen haben, nach dem Maass der
[12]
Besitzung von Metzen Grundes vertheilt, und der auf jeden ausfallende Betrag durch
[13]
Verrichtung der Arbeiten mit Fuhren bei den bespannten, und mit Handarbeiten
[14]
bei den unbespannten Unterthanen erstattet werden.

[15]
18° Werden die Unterthanen und Erbpächtere die für die Vollendung der
[16]
schon vorhin angefangenen und dermal vollendeten geometrischen Ausmessung, dann
[17]
für die neue Berechnung und Classification ihrer Rustical- und deren in Erbpacht
[18]
überkommenen obrigkeitlichen Maierschaftsgründen aufgeloffene und aus den Renten
[19]
vorgeschossene Kosten nach der Quantitàt und Qualitàt ihrer Possessionen à 1. Jan.
[20]
1784 [sic] anfangend in 10 jàhrigen Fristen und Raten ersetzen. So wie

[21]
19° diejenige Unterthanen, die Maierschaftsgebüwde käuflich übernommen
[22]
haben, den hiefür paktirten Kaufschilling in 3 Jahresfristen und Raten à 1. Jan.
[23]
1783 [sic] anfangend ganz unfehlbar bezahlen werden.

[24]
20" Geloben und versprechen die Unterthanen und Erbpàchter, allen in
[25]
diesem Contracte enthaltenen Verbindlichkeiten genau und getreulich nachzukommen,
[26]
und unterwerfen sich widrigen Falls denen unter cinem bedungenen Ahndungen; so
[27]
wie der Obrigkeit frei stehen solle, die ungehorsame Unterthanen und saumselige
[28]
Zahler mit den bei dem emphitewtischen Robotabolitionsystem gewôhnlichen Zwangs-
[29]
mitteln zur Zahlung und Verrichtung ihrer Schuldigkeiten zu verhalten.

[30]
So geschehen königl. Kreis- und Leibgedingstadt Königgratz den *) 24.
[31]
Januar 1786.

[32]
*) Dotud vše psáno jednou rukou, odtud rozdílnými rukami.
[33]
(Реёеё: Dvojhlavý orel, na prsou se lvem českým, a s opísem: Kays. kón. Kameraladmini-
[34]
strations-Sigill.)
[35]
Johann Joseph Erben mp.

[36]
tubernialrath und Robotabolitions-Hofkommissär.
[37]
Stará pečeť nepochybné Hradecká, ale lev jest bez písmene G; nad ním: S. Grece.

[38]
Johann Nepom. Kříž [?]
[39]
Primator und Wirtschaftsadministrator, p. t. Bůrgermeister.

[40]
Archiv Český XXV. 16


Text viewFacsimile