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592 D. XX1I. Řády selské a instrukce hospodářské:
helfen getrachtet. |Dile krajský hejtman důtklivě doporoučí přednostům úřadů, aby zachovávali
posílanou instrukci a guberniální narízení z 13. listopadu.] Ich füge bei, dass Se Exzellenz
dieses Institut unter Ihren besonderen Schutz nehmen, und sich alle Kingaben, welche hierauf
Bezug haben, werden vorlegen lassen, übrigens aber diesem Gegenstande bei Ihren Derei-
sungen die ungetheilte Aufmerksamkeit weihen werdeu. Hine vorzügliche Sorge der Herrn
Amtsvorsteher wird es aber immer sein, sich die fortwährende Ueberzeugung zu verschaffen,
dass die vorhanden sein sollenden Getreidvorráthe wirklich in den Schüttbóden vorhanden sind,
und nicht, wie es bisher so oft der l'all war, bloss auf dem Papier erscheiuen. K. k. Kreisumt
Chrudim am 26. Dez. 1827. Augustin Jahn, k. k. Gubernialrath und Kreishauptmann.
Gubernidlni nafízeni z 18. listopadu 1827 má v l'rovinzialgesetzsammlungu IX. str. 500 nadpis: „Vor-
Schrift zum künftigen Benehmen in Bezug auf die unterthitnigen Kontributions-Getreidefonds.“ Krajskÿ hejtman
Chrudimský dal je znova tisknoutí k rozeslání vrchnostenským úřadům v tom kraji; dal mu nadpis ,Zirkular.
Nr. 33315,“ a v textu učinil několik formálních změn; také ty změny uvádím v poznámkách k textu guher-
niúlnímu, jenž tu následuje:
Obwohl seit dem Jahre 1788, in welchem mit Patent vom 9. Juni 1788 die Auf-
schiittung von Getreidevorräthen (unter dem Namen Kontribnzionsgetreidefond) anenıpfohlen
wurde, bis gegenwärtig beinahe volle 39 Jahre verflossen sind, und obgleich seit dieser Zeit
die Einführung und Beförderung dieser Austalt durch mehrere sowohl von der Landesstelle,
als auch höchsten Orts erflossene Verurdaungen, insbesondere durch das Hofdekret vom 9.
März 1793 [vyse str. 351] wiederholt und dringend anempfohlen wurde; so hat es doch leider
die Erfahrung gelehrt, dass diese Anstalt noch keineswegs jene Fortschritte gemacht habe,
welche in Erwägung der Bedeutenheit des obigen Zeitraumes und in Berücksichtigung der
anerkannten, sich im Laufe der vergangenen, so manigfachem Wechsel unterworfenen Zeit-
verhältuisse bewährten Wohlthätigkeit billig hätte erwartet werden können.
An diesem Übelstande tragen zwar die Vorurtheile mit bei, welche noch immer hie
und da, und zwar nicht blos bei den Obrigkeiten und Unterthanen, sondern selbst bei manchem
k. Kreisamte gegen dieses Institut vorherrschen.
Die Haupthindernisse aber bleiben doch immer die Indolenz der Unterbehirden gegen
das Fortschreiten und Emporblühen dieser Anstalt, und die oft ganz verkehrte, den diesfalls
bestehenden Vorschriften und angenommenen Zwecken gerade entgegensetzte Manipulazion in
Verwaltung und Verwendung der Fonds, welchen letzten Umständen es auch allein zuzu-
schreiben ist, dass auf so vielen Domiuicn die Vorräthe entweder noch gar nicht, oder bloss
auf dem Papiere bestehen, und dass diese Anstalt, statt auf den Unterthan ihrer Bestimmung
nach wohlthätig einzuwirken, in gar nicht seltenen l'àllen zu seinem Ruin beiträgt, daher sehr
natürlich von demselben verkannt uud für eine Last mehr angesehen wird.
Dahin gehóren unter andern die Abnahme der Aufmasslung von Aufmasslung oder
der Interessen von Iuteressen, und der Saumsal iu Kintreibung der lteste. Beides hat zur
Folge, dass leichtsinnige Schuldner der Fonds bald in solche Rückstände verfallen, dass deren
Grosse mit ihren Vermógenskriften in gar keinem Verhältnisse mehr steht, und dass die Ein-
treibung derselben endlich, ohne den Unterthan steuerzahlungsunfähig zu machen oder denselben
von Haus пой Hof zu treiben, gar nicht mehr möglich ist, daher entweder cine ginzliche
Nachsicht oder doch eine bedeutende Abschreibung eintreten muss; welches beides jedoch
nicht nur das Stammkapital schwächt, sondern auch eine oflenbare Unbilligkeit gegen die
andern, mit keinem, oder nur unbedeutenden Resten befaugenen Miteigenthümer des Fonds
ist. Weiter auf gleiehe Art. nachtheilig einwirkende Missgrifle sind das leichtsinnige Vorleihen