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592 D. XX1I. Řády selské a instrukce hospodářské:
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helfen getrachtet. |Dile krajský hejtman důtklivě doporoučí přednostům úřadů, aby zachovávali
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posílanou instrukci a guberniální narízení z 13. listopadu.] Ich füge bei, dass Se Exzellenz
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dieses Institut unter Ihren besonderen Schutz nehmen, und sich alle Kingaben, welche hierauf
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Bezug haben, werden vorlegen lassen, übrigens aber diesem Gegenstande bei Ihren Derei-
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sungen die ungetheilte Aufmerksamkeit weihen werdeu. Hine vorzügliche Sorge der Herrn
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Amtsvorsteher wird es aber immer sein, sich die fortwährende Ueberzeugung zu verschaffen,
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dass die vorhanden sein sollenden Getreidvorráthe wirklich in den Schüttbóden vorhanden sind,
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und nicht, wie es bisher so oft der l'all war, bloss auf dem Papier erscheiuen. K. k. Kreisumt
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Chrudim am 26. Dez. 1827. Augustin Jahn, k. k. Gubernialrath und Kreishauptmann.
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Gubernidlni nafízeni z 18. listopadu 1827 má v l'rovinzialgesetzsammlungu IX. str. 500 nadpis: „Vor-
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Schrift zum künftigen Benehmen in Bezug auf die unterthitnigen Kontributions-Getreidefonds.“ Krajskÿ hejtman
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Chrudimský dal je znova tisknoutí k rozeslání vrchnostenským úřadům v tom kraji; dal mu nadpis ,Zirkular.
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Nr. 33315,“ a v textu učinil několik formálních změn; také ty změny uvádím v poznámkách k textu guher-
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niúlnímu, jenž tu následuje:
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Obwohl seit dem Jahre 1788, in welchem mit Patent vom 9. Juni 1788 die Auf-
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schiittung von Getreidevorräthen (unter dem Namen Kontribnzionsgetreidefond) anenıpfohlen
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wurde, bis gegenwärtig beinahe volle 39 Jahre verflossen sind, und obgleich seit dieser Zeit
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die Einführung und Beförderung dieser Austalt durch mehrere sowohl von der Landesstelle,
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als auch höchsten Orts erflossene Verurdaungen, insbesondere durch das Hofdekret vom 9.
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März 1793 [vyse str. 351] wiederholt und dringend anempfohlen wurde; so hat es doch leider
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die Erfahrung gelehrt, dass diese Anstalt noch keineswegs jene Fortschritte gemacht habe,
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welche in Erwägung der Bedeutenheit des obigen Zeitraumes und in Berücksichtigung der
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anerkannten, sich im Laufe der vergangenen, so manigfachem Wechsel unterworfenen Zeit-
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verhältuisse bewährten Wohlthätigkeit billig hätte erwartet werden können.
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An diesem Übelstande tragen zwar die Vorurtheile mit bei, welche noch immer hie
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und da, und zwar nicht blos bei den Obrigkeiten und Unterthanen, sondern selbst bei manchem
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k. Kreisamte gegen dieses Institut vorherrschen.
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Die Haupthindernisse aber bleiben doch immer die Indolenz der Unterbehirden gegen
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das Fortschreiten und Emporblühen dieser Anstalt, und die oft ganz verkehrte, den diesfalls
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bestehenden Vorschriften und angenommenen Zwecken gerade entgegensetzte Manipulazion in
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Verwaltung und Verwendung der Fonds, welchen letzten Umständen es auch allein zuzu-
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schreiben ist, dass auf so vielen Domiuicn die Vorräthe entweder noch gar nicht, oder bloss
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auf dem Papiere bestehen, und dass diese Anstalt, statt auf den Unterthan ihrer Bestimmung
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nach wohlthätig einzuwirken, in gar nicht seltenen l'àllen zu seinem Ruin beiträgt, daher sehr
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natürlich von demselben verkannt uud für eine Last mehr angesehen wird.
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Dahin gehóren unter andern die Abnahme der Aufmasslung von Aufmasslung oder
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der Interessen von Iuteressen, und der Saumsal iu Kintreibung der lteste. Beides hat zur
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Folge, dass leichtsinnige Schuldner der Fonds bald in solche Rückstände verfallen, dass deren
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Grosse mit ihren Vermógenskriften in gar keinem Verhältnisse mehr steht, und dass die Ein-
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treibung derselben endlich, ohne den Unterthan steuerzahlungsunfähig zu machen oder denselben
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von Haus пой Hof zu treiben, gar nicht mehr möglich ist, daher entweder cine ginzliche
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Nachsicht oder doch eine bedeutende Abschreibung eintreten muss; welches beides jedoch
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nicht nur das Stammkapital schwächt, sondern auch eine oflenbare Unbilligkeit gegen die
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andern, mit keinem, oder nur unbedeutenden Resten befaugenen Miteigenthümer des Fonds
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ist. Weiter auf gleiehe Art. nachtheilig einwirkende Missgrifle sind das leichtsinnige Vorleihen
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