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584 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:
schuldigkeit grósstentheils gogen Dahingabe der unterthänigen Gemeindgründe ab-
gelöset haben. jene Art der Robot oder deren Reluirung wieder zu leisten haben,
wozu sie vor dem Abschlusse des Kontrakts vom Jahre 1796 verbunden waren;
wobei jedoch anf den zweiten Absatz der allerhöchsten Kntschliessung vom 9. Juli
1820 [zde str. 557] hinsichtlich der patentmässigen Anzahl der Robotaushilfstage
die gehörige Rücksicht zu nehmen ist.
Nachdem aber- dic obgenannten drei Dorfgemeinden nach der diesfalls ge-
pfłogenen kg. kreisimtlichen Untersuchung die ihren laut der bereits in Mittel
liegenden *) Schuldigkeit, wie solche vor dem Abschlusse des Robotablösungskon-
traktes vom ‚Jahre 1796 bestand, im wesentlichen aus dem Grunde zu leisten sich
weigern, weil dieselben für die **) ehemalige Obrigkeit hintangegebene Grundstücke,
womit sie Robot- und Grundzinsschuldigkeit ablösten, bisher auch keine Entschá-
digung erhielten: so findet das k. Kreisamt bei dem erhobenen Umstande, dass
zwischen diesen drei Dorfgemeinden und der dortigen gegenwärtigen Obrigkeit hin-
sichtlich der angesprochenen Entschädigung kein Vergleich zu Stande gekommen
ist, diese drei Dorfgemeinden mit ihren diesfälligen Kntschädigungsansprüchen gegen
die dermalige Obrigkeit auch mehr [umsomehr7] auf den Rechtsweg anzuweisen, und
in dieser Hinsicht unter einem. im ihre. Vertretung. den. kónigl. Fiskus anzugehen,
als dieselben die [in] dem Besitze der gegenwärtigen Obrigkeit befindlichen. unter-
thänigen Gemeindgrundstücke — wegen angeblicher, bei der hierwegen aa ?6. Juli
d. J. gepHlogenen kg. kreisamtlichen Untersuchung aber nicht bewährten Deterio-
rirung derselben. — nicht zurücknehmen wollen.
©) Posledních 8 slev snad znamení: die ihnen obliegende. **) Pridej asi: an die.
Indem daher die gegenwärtige Obrigkeit in dem Besitze der Ausübung des
Rechtes zur Forderung der vor dem Abschlusse des Robotabläsungskontraktes vom
Jahre 1796 den mehrgenannten drei Dorfsgemeinden bis zum Austrage des, wegen
der Eutschüdigungsausprüche gegenwärtig cingeleiteten Rechtsstrittes. unvergeblich
[uuweigerlich 2] jene Art der Robot oder deren Reluirung zu leisten, wozu sie vor
dem Absehlusse des Robotablósungkontraktes vom Jahre 1796 verbunden waren [sic].
Wobei jedoch nach dem“) 11. Absatz der angeführten allerhôchsten Kntschliessung
vom 9. Juli 1820, in Betrefľ der patontmiissigzen Anzahl der Robotaushilfstäge, genau
der Bedacht zu nehmen ist. ) Misto nach dem hodilo by se: auf den.
ITicrauf hat sich das Amt, — dessen über die gegenwärtige Ablósungsange-
legenheit erstatteten Berichte vom 15. September und 10. November 1824 Nr. Exh.
502 et 592, daun vom 10. Juni 1825 Nr. Exh. 322 und 823, und vom 26. Mai
d. J. Nr. 431 hiedurch die Krledigung erhalten, — auf das genaneste zu benehmen
und die hier angeschlossenen Berichtsbeilagen zurück zu empfangen.
Prachiner k. k. Kreisamt Pisek am 7. August 1326. Ritter m. p.
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