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584 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

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schuldigkeit grósstentheils gogen Dahingabe der unterthänigen Gemeindgründe ab-
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gelöset haben. jene Art der Robot oder deren Reluirung wieder zu leisten haben,
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wozu sie vor dem Abschlusse des Kontrakts vom Jahre 1796 verbunden waren;
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wobei jedoch anf den zweiten Absatz der allerhöchsten Kntschliessung vom 9. Juli
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1820 [zde str. 557] hinsichtlich der patentmässigen Anzahl der Robotaushilfstage
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die gehörige Rücksicht zu nehmen ist.

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Nachdem aber- dic obgenannten drei Dorfgemeinden nach der diesfalls ge-
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pfłogenen kg. kreisimtlichen Untersuchung die ihren laut der bereits in Mittel
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liegenden *) Schuldigkeit, wie solche vor dem Abschlusse des Robotablösungskon-
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traktes vom Jahre 1796 bestand, im wesentlichen aus dem Grunde zu leisten sich
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weigern, weil dieselben für die **) ehemalige Obrigkeit hintangegebene Grundstücke,
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womit sie Robot- und Grundzinsschuldigkeit ablösten, bisher auch keine Entschá-
[14]
digung erhielten: so findet das k. Kreisamt bei dem erhobenen Umstande, dass
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zwischen diesen drei Dorfgemeinden und der dortigen gegenwärtigen Obrigkeit hin-
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sichtlich der angesprochenen Entschädigung kein Vergleich zu Stande gekommen
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ist, diese drei Dorfgemeinden mit ihren diesfälligen Kntschädigungsansprüchen gegen
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die dermalige Obrigkeit auch mehr [umsomehr7] auf den Rechtsweg anzuweisen, und
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in dieser Hinsicht unter einem. im ihre. Vertretung. den. kónigl. Fiskus anzugehen,
[20]
als dieselben die [in] dem Besitze der gegenwärtigen Obrigkeit befindlichen. unter-

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thänigen Gemeindgrundstücke wegen angeblicher, bei der hierwegen aa ?6. Juli
[22]
d. J. gepHlogenen kg. kreisamtlichen Untersuchung aber nicht bewährten Deterio-
[23]
rirung derselben. nicht zurücknehmen wollen.

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©) Posledních 8 slev snad znamení: die ihnen obliegende. **) Pridej asi: an die.

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Indem daher die gegenwärtige Obrigkeit in dem Besitze der Ausübung des
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Rechtes zur Forderung der vor dem Abschlusse des Robotabläsungskontraktes vom
[27]
Jahre 1796 den mehrgenannten drei Dorfsgemeinden bis zum Austrage des, wegen
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der Eutschüdigungsausprüche gegenwärtig cingeleiteten Rechtsstrittes. unvergeblich
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[uuweigerlich 2] jene Art der Robot oder deren Reluirung zu leisten, wozu sie vor
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dem Absehlusse des Robotablósungkontraktes vom Jahre 1796 verbunden waren [sic].
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Wobei jedoch nach dem) 11. Absatz der angeführten allerhôchsten Kntschliessung
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vom 9. Juli 1820, in Betrefľ der patontmiissigzen Anzahl der Robotaushilfstäge, genau
[33]
der Bedacht zu nehmen ist. ) Misto nach dem hodilo by se: auf den.

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ITicrauf hat sich das Amt, dessen über die gegenwärtige Ablósungsange-
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legenheit erstatteten Berichte vom 15. September und 10. November 1824 Nr. Exh.
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502 et 592, daun vom 10. Juni 1825 Nr. Exh. 322 und 823, und vom 26. Mai
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d. J. Nr. 431 hiedurch die Krledigung erhalten, auf das genaneste zu benehmen
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und die hier angeschlossenen Berichtsbeilagen zurück zu empfangen.

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Prachiner k. k. Kreisamt Pisek am 7. August 1326. Ritter m. p.


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