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XLIT VORBERICHT.

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Wassernöthigung handelnden. Die weitere Kinreihung erfolgte
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chronologisch.

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Auf die Datierung jedes Spruches wurde grosses Gewicht
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gelegt. Dadurch waren die auf das Conto der Rechtsfortbildung
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zu setzenden Rechtsveränderungen in späteren Sprüchen leicht zu
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kennzeichnen, und wurde überhaupt das Fortleben des Rechtes
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zeitlich markiert. Ohne Schwierigkeit konnte das Datum bei den
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Sprüchen von C (soweit sie nicht ohnedies datiert waren u. z.
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mit den Jahren 1400—1407) angesetzt werden, da Beziehungen
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zu den datierten Sprüchen bestehen, welche das Jahr feststellen
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lassen. Nicht so genau liess sich bei den Sprüchen von E, die
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bis auf einen kein Datum tragen, die Zeit der Herkunft be-
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stimmen; in diesen Fàállen (0 Sprüche) musste eine allgemeinere,
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auf dem Alter des Codex und der Erwähnung bekannter Persón-
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lichkeiten beruhende Angabe genügen. 1) datiert fast immer;
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bei Ermanglung dessen ergab sich doch aus conereten Beziehungen
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das Alter mit ziemlicher Bestimmtheit. Hindernisse tauchten nur
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bei B auf; dieser Codex datiert keinen einzigen Spruch und ent-
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behrt noch dazu, wie bemerkt, ım Anfange thatsächlicher An-
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haltspunkte. Immerhin liessen sich nach folgenden Erwägungen
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Altersangaben machen. Als oberste Grenze ergibt sich nach dem
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Alter der Handschrift etwa das Jahr 1385.19) Die untere Grenze
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bleibt mangels irgendwelcher verfolgbarer Beziehungen!9$) offen.
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Für die Einordnung der Schiede im Codex war augenscheinlich
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die chronologische Folge massgebend.!%) Danach und nach
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Anhaltspunkten, welche einzelne Sprüche an die Hand geben, kann
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das den letzteren vorausgehende und nachfolgende Material datiert
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werden. KEinen derartigen Anhaltspunkt gewährt der 53. Spruch
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der Handschrift (= No. 45), in welchem cine Bergbuchsabschrift
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von 1370 anlässlich eines mehrere Jahre später abgeführten
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Processes zur Verlesung gelangt. Es ist demnach sowohl dieser

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104) Siehe oben Note 8.

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105) Bemerkenswert würe, dass der 6. Spruch der Handschrift (No. 151
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nach Troppau gieng, welche Stadt 1271 das I. B. R. verliehen erhalten hatte
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(I. Bd. 1. Th. Pkt. 1I 3).

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106) Dies folgt daraus, dass die des weiteren angeführten Daten mit
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dem Fortschreiten der Reihenfolge im Codex successive ein höheres Jahr
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ergeben.


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