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XLIT VORBERICHT.
Wassernöthigung handelnden. Die weitere Kinreihung erfolgte
chronologisch.
Auf die Datierung jedes Spruches wurde grosses Gewicht
gelegt. Dadurch waren die auf das Conto der Rechtsfortbildung
zu setzenden Rechtsveränderungen in späteren Sprüchen leicht zu
kennzeichnen, und wurde überhaupt das Fortleben des Rechtes
zeitlich markiert. Ohne Schwierigkeit konnte das Datum bei den
Sprüchen von C (soweit sie nicht ohnedies datiert waren u. z.
mit den Jahren 1400—1407) angesetzt werden, da Beziehungen
zu den datierten Sprüchen bestehen, welche das Jahr feststellen
lassen. Nicht so genau liess sich bei den Sprüchen von E, die
bis auf einen kein Datum tragen, die Zeit der Herkunft be-
stimmen; in diesen Fàállen (0 Sprüche) musste eine allgemeinere,
auf dem Alter des Codex und der Erwähnung bekannter Persón-
lichkeiten beruhende Angabe genügen. 1) datiert fast immer;
bei Ermanglung dessen ergab sich doch aus conereten Beziehungen
das Alter mit ziemlicher Bestimmtheit. Hindernisse tauchten nur
bei B auf; dieser Codex datiert keinen einzigen Spruch und ent-
behrt noch dazu, wie bemerkt, ım Anfange thatsächlicher An-
haltspunkte. Immerhin liessen sich nach folgenden Erwägungen
Altersangaben machen. Als oberste Grenze ergibt sich nach dem
Alter der Handschrift etwa das Jahr 1385.19) Die untere Grenze
bleibt mangels irgendwelcher verfolgbarer Beziehungen!9$) offen.
Für die Einordnung der Schiede im Codex war augenscheinlich
die chronologische Folge massgebend.!%) Danach und nach
Anhaltspunkten, welche einzelne Sprüche an die Hand geben, kann
das den letzteren vorausgehende und nachfolgende Material datiert
werden. KEinen derartigen Anhaltspunkt gewährt der 53. Spruch
der Handschrift (= No. 45), in welchem cine Bergbuchsabschrift
von 1370 anlässlich eines mehrere Jahre später abgeführten
Processes zur Verlesung gelangt. Es ist demnach sowohl dieser
104) Siehe oben Note 8.
105) Bemerkenswert würe, dass der 6. Spruch der Handschrift (No. 151
nach Troppau gieng, welche Stadt 1271 das I. B. R. verliehen erhalten hatte
(I. Bd. 1. Th. Pkt. 1I 3).
106) Dies folgt daraus, dass die des weiteren angeführten Daten mit
dem Fortschreiten der Reihenfolge im Codex successive ein höheres Jahr
ergeben.