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XLIT VORBERICHT.

Wassernöthigung handelnden. Die weitere Kinreihung erfolgte chronologisch.

Auf die Datierung jedes Spruches wurde grosses Gewicht gelegt. Dadurch waren die auf das Conto der Rechtsfortbildung zu setzenden Rechtsveränderungen in späteren Sprüchen leicht zu kennzeichnen, und wurde überhaupt das Fortleben des Rechtes zeitlich markiert. Ohne Schwierigkeit konnte das Datum bei den Sprüchen von C (soweit sie nicht ohnedies datiert waren u. z. mit den Jahren 1400—1407) angesetzt werden, da Beziehungen zu den datierten Sprüchen bestehen, welche das Jahr feststellen lassen. Nicht so genau liess sich bei den Sprüchen von E, die bis auf einen kein Datum tragen, die Zeit der Herkunft be- stimmen; in diesen Fàállen (0 Sprüche) musste eine allgemeinere, auf dem Alter des Codex und der Erwähnung bekannter Persón- lichkeiten beruhende Angabe genügen. 1) datiert fast immer; bei Ermanglung dessen ergab sich doch aus conereten Beziehungen das Alter mit ziemlicher Bestimmtheit. Hindernisse tauchten nur bei B auf; dieser Codex datiert keinen einzigen Spruch und ent- behrt noch dazu, wie bemerkt, ım Anfange thatsächlicher An- haltspunkte. Immerhin liessen sich nach folgenden Erwägungen Altersangaben machen. Als oberste Grenze ergibt sich nach dem Alter der Handschrift etwa das Jahr 1385.19) Die untere Grenze bleibt mangels irgendwelcher verfolgbarer Beziehungen!9$) offen. Für die Einordnung der Schiede im Codex war augenscheinlich die chronologische Folge massgebend.!%) Danach und nach Anhaltspunkten, welche einzelne Sprüche an die Hand geben, kann das den letzteren vorausgehende und nachfolgende Material datiert werden. KEinen derartigen Anhaltspunkt gewährt der 53. Spruch der Handschrift (= No. 45), in welchem cine Bergbuchsabschrift von 1370 anlässlich eines mehrere Jahre später abgeführten Processes zur Verlesung gelangt. Es ist demnach sowohl dieser

104) Siehe oben Note 8.

105) Bemerkenswert würe, dass der 6. Spruch der Handschrift (No. 151 nach Troppau gieng, welche Stadt 1271 das I. B. R. verliehen erhalten hatte (I. Bd. 1. Th. Pkt. 1I 3).

106) Dies folgt daraus, dass die des weiteren angeführten Daten mit dem Fortschreiten der Reihenfolge im Codex successive ein höheres Jahr ergeben.



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