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ist daher wohl begründet. Es kommt dazu, dass sich in allen
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Handschriften grobe Fehler finden, die das Vertrauen in ihren
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Text sehr erschiittern,®”) wogegen H sich zwar auch zahlreicher
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Versehen bei Lesung seiner guten Vorlage schuldig macht, aber
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doch dem Sinn in aller Regel am meisten gerecht wird. Weiters
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war der Geilnhausenschen Uebersetzung doch wohl der corre-
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spondierende lateinische "Text gegenüber zu stellen, Demnach
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wurde H gegen W als Grundlage gewáhlt. Die übrigen Texte
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weichen sowohl von H, dessen Lesungen zumoist individuell
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sind, wie unter einander ab; von keinem lässt sich die unmittel-
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bare Ableitung aus einem anderen oder das Zurückgehen auf
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eine gemeinsame Mutterhandscehrift sicher feststollon.
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Die Capiteleinthoilung, von der cs zweifelhaft sein kann, ob
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sie in dieser Form durchwegs eme onginale 156,95 wurde nach H
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beibehalten,99) zumal sie alle bisherigen Drucke acceptierten (doch
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bleibt unsere Capitelzählung im 1. Buche durch Ausscheidung
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des Prooemiums um 1 zurück). Neu ist die Gliederung des
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Textes in mit römischen Ziffern bezeichnete Absätze und weiters
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innerhalb derselben in fortlaufende §§, in gleicher Art wie bei
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den Handfesten. Die weitestgehende Abtheilung erschien gerade
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bei diesem weitläufigen Bergrechte dringend geboten.
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6. Geilnhausens Ucbersetzung der Const. enthalten
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abschriftlich die Cod. H, G,199) D, g.1?*) FE folgt nur in den bvei-
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97) So auch. in W, z. B. I, 16 $ 2: tercio LXVI (!) partem; U liest
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an derselben Stelle: tercio secundam (!) partem u s. w., s. die textkritischen
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Noten. Die jüngeren Handschriften sind noch weniger vertrauenswürdig,
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98) Dem Systemutiker Goczius von Orvieto lüsst sich die Einordnung
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von II, 3 Abs. I u. IL einerseits u. IILff andererseits in dasselbe Capitel
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99) Die Ueberschriften in den anderen Codices sind meist mit H
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identisch, nur W weicht ófters ab. Dass diese Abweichungen aber nicht
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dem Original correspondieren, geht aus III 5 $ 18 hervor, wonach die
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Ueberschrift von I 18 wie in H lautete, nicht wie in W ,De divisione
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schichtarum“, das Gleiche gilt von der Bezugnahme in IV 18 § 14.
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100) Viele Varianten, sowie vielfach geinderte Capitelülerschriften
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verwischen immerhin deu Ursprung der Uebersetzung nicht.
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101) Den Cod. a einzusehen, wurde mir, wie schon Lemerkt, leider
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versagt.
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