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XII

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habe oder lauten werde, er in Zukunft die Entscheidung der gallikanischen
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Kirche in dieser Frage als maßgebend anerkenne!. Im Juli desselben Jahres
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beschwert sich der Advokat Franciscus de Bossis bei der Deputacio pro com-
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munibus iiber ihn und seine Amtsgenossen Johannes Helpsen und Guillermus
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de Layens und verlangt ihre Bestrafung durch den Auditor camere?. Es ist
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aber nicht gesagt, worin er und jene beiden sich vergangen hatten und ob
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und wie sie gestraft wurden. Am 10. April 1441 erfolgt dann seine Er-
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nennung zum Stellvertreter Hüglins durch die Deputacio pro communibus.

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Seine Protokolle sind in feiner, fast zierlich zu nennender Schrift ge-
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schrieben und lehnen sich in Form und Inhalt streng an das von Higlin
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gegebene Muster an. Sie führen zunächst von dem angegebenen Tage (mit
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einer kurzen Unterbrechung vom 29, April bis zum 4. Mai, während welcher
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Zeit Rocapetri einen Besuch in Isenheim im Oberelsaf machte?) bis zum
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5. August 1441 und beginnen dann wieder am 4. September. Lune quarta
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mensis predicti [seil. septembris]*, so teilt er selbst mit, recesserunt magistri
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Thomas Chesneloti et Jacobus Huglini, notarii hujus sacre deputacionis: qui
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dederunt michi Johanni de Rocapetri manuale, ut in eorum absencia in predicta
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deputaeione scribam.* Von da an ist er dann auch offenbar bis zum 23. Juni
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1443, dem Tage der Rückkehr Hüglins nach Basel, als Notar der Deputacio
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pro communibus tátig gewesen. Darauf deutet wenigstens ein Eintrag Hüglins
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auf fol. 768^ (S. 464 des vorliegenden Bandes) hin: ,Abhinc usque ad diem
[23]
martis 25. mensis junii 1443 non fui ego Jacobus Huglini in saero concilio,
[24]
sed absens in beneficiis meis, et scripsit nomine meo in dieta deputacione
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magister Johannes de Rocapetri notarius.* Aber von Rocapetris Protokollen
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aus diesem Zeitraum ist in der Solothurner Handschrift nur noch ein kleiner,
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die Zeit vom 4. September bis zum 1. Dezember 1441 umfassender Teil
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vorhanden. Mitten im Protokoll der Generalkongregation des letztgenannten
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Tages auf fol, 768% bricht er plötzlich ab, und es folgen dann auf fol. 770 *
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die Protokolle Hüglins aus der Zeit vom 26. Juni bis zum 29. Juli 1443,

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Am 30. Juli verließ Hüglin das Konzil, um wohl nie wieder dorthin
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zurückzukehren, Wie er selbst noch bemerkt, trat auch jetzt wieder Rocapetri
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an seine Stelle. Doch sind dessen Protokolle aus der folgenden Zeit leider
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ebenfalls verloren.

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Den Verlust der Protokolle wird ınan verschieden erklären können. Da
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mit Blatt 768 die 26. Lage der Handschrift schließt und Hüglin mit Blatt
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770 die 27. und letzte Lage beginnt, so hat Rocapetri mit dem Protokoll

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! Vel. S. 60 Z. 82 ff. ? Vgl. S. 195 Z. 3ff, 3 Während dieser Zeit
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fand nur eine Sitzung der Deputacio pro cońimunibus am 2. Mai statt, in der Rocapetri
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durch den Magister Johannes Steinmetz vertreten wurde. Das betreffende Protokoll ist
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jedoch nicht von Steinmetz, sondern von Rocapetri geschrieben. 1 Das fol. 769 ist
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ein kleiner, von anderer Hand geschriebener Zettel. Vgl. S. 461 Aum. 1.


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