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XII
habe oder lauten werde, er in Zukunft die Entscheidung der gallikanischen
Kirche in dieser Frage als maßgebend anerkenne!. Im Juli desselben Jahres
beschwert sich der Advokat Franciscus de Bossis bei der Deputacio pro com-
munibus iiber ihn und seine Amtsgenossen Johannes Helpsen und Guillermus
de Layens und verlangt ihre Bestrafung durch den Auditor camere?. Es ist
aber nicht gesagt, worin er und jene beiden sich vergangen hatten und ob
und wie sie gestraft wurden. Am 10. April 1441 erfolgt dann seine Er-
nennung zum Stellvertreter Hüglins durch die Deputacio pro communibus.
Seine Protokolle sind in feiner, fast zierlich zu nennender Schrift ge-
schrieben und lehnen sich in Form und Inhalt streng an das von Higlin
gegebene Muster an. Sie führen zunächst von dem angegebenen Tage (mit
einer kurzen Unterbrechung vom 29, April bis zum 4. Mai, während welcher
Zeit Rocapetri einen Besuch in Isenheim im Oberelsaf machte?) bis zum
5. August 1441 und beginnen dann wieder am 4. September. „Lune quarta
mensis predicti [seil. septembris]*, so teilt er selbst mit, recesserunt magistri
Thomas Chesneloti et Jacobus Huglini, notarii hujus sacre deputacionis: qui
dederunt michi Johanni de Rocapetri manuale, ut in eorum absencia in predicta
deputaeione scribam.* Von da an ist er dann auch offenbar bis zum 23. Juni
1443, dem Tage der Rückkehr Hüglins nach Basel, als Notar der Deputacio
pro communibus tátig gewesen. Darauf deutet wenigstens ein Eintrag Hüglins
auf fol. 768^ (S. 464 des vorliegenden Bandes) hin: ,Abhinc usque ad diem
martis 25. mensis junii 1443 non fui ego Jacobus Huglini in saero concilio,
sed absens in beneficiis meis, et scripsit nomine meo in dieta deputacione
magister Johannes de Rocapetri notarius.* Aber von Rocapetris Protokollen
aus diesem Zeitraum ist in der Solothurner Handschrift nur noch ein kleiner,
die Zeit vom 4. September bis zum 1. Dezember 1441 umfassender Teil
vorhanden. Mitten im Protokoll der Generalkongregation des letztgenannten
Tages auf fol, 768% bricht er plötzlich ab, und es folgen dann auf fol. 770 *
die Protokolle Hüglins aus der Zeit vom 26. Juni bis zum 29. Juli 1443,
Am 30. Juli verließ Hüglin das Konzil, um wohl nie wieder dorthin
zurückzukehren, Wie er selbst noch bemerkt, trat auch jetzt wieder Rocapetri
an seine Stelle. Doch sind dessen Protokolle aus der folgenden Zeit leider
ebenfalls verloren.
Den Verlust der Protokolle wird ınan verschieden erklären können. Da
mit Blatt 768 die 26. Lage der Handschrift schließt und Hüglin mit Blatt
770 die 27. und letzte Lage beginnt, so hat Rocapetri mit dem Protokoll
! Vel. S. 60 Z. 82 ff. ? Vgl. S. 195 Z. 3ff, 3 Während dieser Zeit
fand nur eine Sitzung der Deputacio pro cońimunibus am 2. Mai statt, in der Rocapetri
durch den Magister Johannes Steinmetz vertreten wurde. Das betreffende Protokoll ist
jedoch nicht von Steinmetz, sondern von Rocapetri geschrieben. 1 Das fol. 769 ist
ein kleiner, von anderer Hand geschriebener Zettel. Vgl. S. 461 Aum. 1.